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Meinung des Tages: Polizeiarbeit per Algorithmus: Wie viel Macht darf Palantir bekommen?

(Bild mit KI erstellt)

Die Polizei setzt zunehmend auf Künstliche Intelligenz und Datenanalyse – doch der Einsatz der Palantir-Software wirft grundsätzliche Fragen zu Transparenz, Datenschutz und rechtsstaatlicher Kontrolle auf...

Hightech gegen Verbrechen – zu welchem Preis?

Mit dem Projekt „Verbund“ will Deutschland mithilfe der Software Palantir („Gotham“) die Polizeiarbeit modernisieren. Die Software verspricht, große Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen zu verknüpfen und so schnellere Ermittlungen zu ermöglichen. In Hessen wird sie bereits genutzt – mit positiven Rückmeldungen von Ermittlern. Doch gleichzeitig wächst die Kritik.

Gefahr für Grundrechte

Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen schlagen Alarm: Die massenhafte Datenverknüpfung könnte zu einer Überwachung führen, die nicht mehr verhältnismäßig ist. Auch eine Verfassungsbeschwerde ist bereits eingereicht. Der Einsatz von Palantir könnte laut Experten zentrale Prinzipien des Rechtsstaats untergraben.

Mangelnde Transparenz und Abhängigkeit

Kritisch wird zudem gesehen, dass ein US-Unternehmen mit engen Verbindungen zu Geheimdiensten sensible Polizeiarbeit unterstützt. Die Software ist ein „Blackbox-System“ – was genau im Inneren passiert, bleibt weitgehend intransparent. Eine technologische Abhängigkeit von einem privatwirtschaftlichen Akteur könnte langfristig problematisch sein.

  • Was denkt Ihr: Überwiegen bei Palantir Nutzen oder Risiken?
  • Sollte Polizeisoftware Open Source sein?
  • Wie kann man technische Innovation mit Bürgerrechten in Einklang bringen?
  • Macht es Euch Sorgen, dass ein US-Unternehmen so tief in deutsche Polizeiarbeit eingebunden ist?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

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Heimliche Überwachung ala MfS im sog. "Rechtsstaat"?

Heimliche Überwachung greift oft in Grundrechte ein. Eine Person bemerkte über Jahre hinweg, dass sie observiert wird, zur Beobachtung ausgeschrieben ist und ähnliches. Ein zu diesen Maßnahmen passendes Strafverfahren kam nie ans Licht. Benachrichtigungen erhielt die Person auch nicht. Sie stellte daraufhin gegenüber der für ihren Wohnort zuständigen Polizeibehörde einen Antrag auf Benachrichtigung über die gegen sie gerichteten Maßnahmen. Die Polizeibehörde lehnte den Antrag ab. Im folgenden Klageverfahren wurde aufgrund der weitgehend geschwärzten, aber umfangreichen Akte der Polizei klar, dass die Person mit ihrem Eindruck einer jahrelangen Überwachung richtig lag.

Gleichwohl verweigert die Polizei weiterhin eine Unterrichtung über die einzelnen Maßnahmen mit der Begründung, dass sonst keine Gefahrenabwehr mehr möglich sei, weil sich der Kläger auf die Maßnahmen einstellen könnte. Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Kläger recht VG Berlin (Urt. v. 6.06.2024, Az. 1 K 273/19). Weil der Kläger ohnehin seit Jahren Kenntnis davon habe, dass in irgendeiner Weise verdeckte Maßnahmen gegen ihn durchgeführt werden, sei zu vermuten, dass er bereits konspirativ vorgehe, weil aus seiner Perspektive jede Maßnahme und jede Kombination von Maßnahmen zu befürchten sei. Das Berufungsverfahren ist anhängig.

Wie wäre eure Reaktion darauf, wenn derart Staatsvorgehen so gegen euch geführt werden würde?

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