Funktionieren beide Varianten, sodass ich am Ende Auto mit und ohne Anhänger uneingeschränkt fahren kann. Also alles mit Schaltwagen.
Variante 1: B197 Führerschein machen: Prüfung Automatik (mit Schaltberechtigung ). Dannach BE auf Schaltwagen und Prüfung . Am Ende steht auf dem Führerschein B und BE. Die 197 wird gestrichen. (mit Schaltberechtigung)
Variante 2:
B78 machen: Prüfung auf Automatik (Keine Schaltberechtigung)
Dannach BE auf Schaltwagen und Prüfung.
Am Ende steht auf dem Führerschein ,,B" und ,,BE". Die Automatikbeschränkung 78 wird gestrichen. (mit Schaltberechtigung)
Danke!