Stichtag für die Berechnung der Dauer des überzogenen Termins der Hauptuntersuchung TÜV?
Hallo ihr Lieben,
mich interessiert sehr zu wissen, wann der Stichtag für die Berechnung der Dauer des überzogenen Termins der Hauptuntersuchung ist? Da der Termin der Hauptuntersuchung in Monatsangabe gemacht wird, habe ich immer gedacht, dass der Stichtag der erste Tag des Folgemonats wäre. Allerdings, meint es unser Landkreis in meinem Fall anders. HU war im Mai 2024 fällig. Am 27.01.2025 wurde die abgelaufene HU von der Polizei festgestellt. Nach meinem Verständnis sind sie 7 Monate und 27 Tage, also Bußgeld ohne Punkt. Ich habe zwar das Bußgeldbescheid noch nicht bekommen, aber im Schreiben des Landkreises wegen Anhörung steht "der Termin war um mehr als 8 Monate überschritten".
Wie sieht eure Erfahrung / Kenntnisse diesbezüglich aus?