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VBB-Ticket nach Stettin?

Hi Leute,

Ich möchte im Juni mit dem SEV vom RB 66 nach Stettin fahren, besitze aber ein Deutschlandticket. Mit dem kann ich bis nach Neurochlitz, dem letzten Halt vor der Grenze, fahren. Ich würde gerne ein Ticket von Neurochlitz nach Stettin kaufen, aber in der VBB-App wird mir für die Strecke kein Preis angezeigt. Von Angermünde nach Stettin wird ein Preis angezeigt, aber dann würde ich ja unnötigerweise ein Ticket bis zur Grenze kaufen, obwohl ich das Deutschlandticket habe. Ich habe schon beim VBB-Infoservice angerufen und dort wurde mir gesagt, dass das Ticket von Angermünde nach Stettin gar nicht vom VBB ist und die Frau wusste auch nichts von dem Sonderticket von Berlin AB nach Stettin. Ich habe da schonmal wegen anderen Sachen angerufen und es wirkt als hätten die von ihrem eigenen Tarifsystem keine Ahnung.

Weiß jemand anderes, ob es ein Ticket von Neurochlitz gibt und ob man das irgendwie kaufen kann? Geht das vielleicht nur am Automaten? Denn es gibt ja die Tarifwaben 3871 (Mescherin) zu der u. a. Neurochlitz gehört und 3473 (Szczecin). Ich komme nicht aus dem VBB-Gebiet, aber ich kann mich grob daran erinnern, dass ich dort mal ein wabengebundenes Ticket (ich glaube von 5157 Hohen Neuendorf nach 5053 Oranienburg) gekauft habe. Und wenn ich es am Automaten kaufen könnte und würde, könnte ich es dann schon in Angermünde stempeln, müsste ich dafür extra in Neurochlitz aussteigen oder kann ich das vielleicht sogar beim Busfahrer entwerten?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und bedanke mich bereits im Voraus!

Anbei ein Ausschnitt aus der VBB-Wabenkarte.

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Bahn, Fahrkarte, Nahverkehr, ÖPNV, Ticket, Zug, Bahnhof, Bahnticket, Zugfahrt, Deutschlandticket, Regionalbahn, VBB

Wer ist im recht?

Ich hatte vor einiger Zeit (ca. 1 1/2 jahren) im Linienbus den Fall, dass eine Frau mit kinderwagen von einer anderen Frau verlangte, dass diese ihr Kind in den Kinderwagen legt und sich selbst woanders hin setzt, damit sie sich selbst mit ihrem Kinderwagen dort hin setzen kann. Ich sagte ihr mehrfach, dass sie das nicht tun muss und wenn ihr das nicht passt, müsse sie raus und auf den nächsten Bus warten. Da wurde sie Aggro. Fahrer kam nach hinten und wies sie an, den Kinderwagen einfach in den Gang zu stellen. Sie tat das. Ich fand das nicht ok, da der Gang ein Fluchtweg ist (Brandschutzbestimmungen) und dort kein gepäck (Kinderwagen) hin gehört. Der Fahrer sagte mehrfach, ich solle aussteigen, wenn's mir nicht passt. Dann ging er wieder nach vorne. Während der Fahrt stritten die Frau und ich weiter. Sie beleidigte mich mehrfach und drohte mir schläge an (andere Fahrgäste auch). Als sie die Hand hob, tat ich so als spuckte ich ihr in den Kinderwagen auf das Kind, um sie von diesem Vorhaben abzulenken. Das muss sehr realistisch gewirkt haben, denn keiner glaubte mir, dass ich nur so getan hab als ob. Sie wurde daraufhin richtig agressiv und versuchte erneut zuzuschlagen. Andere Fahrgäste hielten sie davon ab und drohten mir schläge an, wenn ich nicht aussteige. An der nächsten Haltestelle kam erneut der Fahrer nach Hinten und sagte sofort aussteigen. Ich sagte der Dame "jetzt haben sie den Salat und müssen aussteigen". Der Fahrer sagte, "nein, sie steigen aus. Es reicht jetzt. Andere anspucken geht gar nicht." Ich weigerte mich und sagte "ne, werfen sie die raus." (Aber nicht in dem Ton sondern sexistisch und dass die Dame be wertlose Frau sei, mir war ne Sicherung durchgebrannt). Ich wies ihn auch mehrfach auf Artikel 13 der BoKraft (Beförderungspflicht) hin. Er forderte mich mehrfach auf, auszusteigen. Ich weigerte mich weiterhin. Er sagte, er habe Hausrecht und drohte mir mit Polizei. Ich setzte mich und er sagte, wenn er nochmal was von mir hört, ruft er die Polizei. Dann fuhr er weiter.

Was er war hier im Recht? Darf der Fahrer mich rauswerfen, obwohl ich nicht angefangen und mich nur verteidigt habe? Wer hatte bezüglich des Kinderwagens im Gang recht? Welche Straftaten liegen hier vor? Das alles beschäftigt mich bis heute. Warum wurde eher der Frau geholfen als mir? Was wäre passiert, wenn der Fahrer sich nicht beruhigt hätte?

Ein arbeitskollege saß mit im Bus (es war aufm Arbeitsweg) und sagte es meinem Vorgesetzten. Dieser trug es in die Akten ein (quasi wie ein Klassenbucheintrag). Angeblich ginge ihn das auch was an, da ich ja über ihn unfallversichert sei. Stimmt das?

Zivilcourage, Recht, Arbeitsrecht, Gesetz, Bus, Hausrecht, ÖPNV

Würdet ihr das Fahrrad unter folgenden Umständen mitnehmen?

Folgende Situation: Ihr habt eine längere Reise mit Regionalbahnen vor (circa 6,5 Stunden und mit 4x umsteigen).

Am Zielort angekommen habt ihr etwa 3 km zu laufen, Wetter ist vermutlich angenehm und trocken...

Am Zielort nach dem Laufen hättet ihr jederzeit ein Auto einer anderen Person zur Verfügung und könnt auch problemlos spazierengehen.

Gepäck passt vermutlich in einen normalen Rucksack; etwas bequemer in die Gepäckträgertaschen+Rucksack am Fahrrad.

Auf dem Rückweg wäre es wie auf dem Hinweg 3km zu laufen zur Bahn und dann wieder einige Male in der Bahn umsteigen. Mit so einem Fahrrad in Bahnen umsteigen ist machbar, aber etwas umständlicher...

Ihr würdet euch allerdings einmal umsteigen von Ubahn in RE sparen, weil ihr dann mit dem Rad zum Bahnhof und vom Bahnhof wegfahrt.

Sprich: Ihr braucht das Rad eigentlich gar nicht.

Das Rad ansich verursacht beim Mitnehmen aber nur 14 Euro extra und gibt euch zumindest in der Theorie gerade ein Gefühl der Freiheit und der Selbstständigkeit, was ein Gefühl ist, was ihr gerade unter Umständen und erst recht dort vor Ort, brauchen könnt. Ihr habt derzeit das Gefühl, das zu brauchen, auch wenn es rational nicht erklärbar ist. Was mein Grund ist, aus dem ich erwäge, es überhaupt mitzunehmen, das und die drei km laufen - weil ich laufen auch einfach nicht mag. ...

Sorry, für den längeren Text, aber es treibt mich gerade um; Was würdet ihr tun?

Fahrrad, Bahn, Nahverkehr, ÖPNV, Zugfahrt

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