Mohammed – die besten Beiträge

Salamu Aleykum Gibt es einen eine Sure mit 3 Versen unabhängig vom Koran mit Reimprosa (für Muslime die gut arabisch können freue mich sehr über eure Hilfe)?

Das es im Kuran viele Wunder gibt wusste ich ja bereits. Aber was mich sehr beeindruckt hat war dass ein deutscher İslamprediger namens Marcel Krass (Toller Mensch) gesagt hat, das der Kuran eine Mischung zwischen lyrik und prosa Also Reimprosa auch gennat Sadsch ist und nur für den Kuran eigens als Kategorie erstellt wurde.Das durchgehend in allen suren. im İnternet findet man auf deutsch diesbezüglich sehr wenige İnformationen. Der Wikipediaeintrag fand ich persönlich sehr unhilfreich über Sadsch dort steht zB das es andere gebe die auch Reimprosa gemacht haben
la-tanzilanna nārun mina s-samāʾ
tasūquhā rīḥun ḥālikatun dahmāʾ
ḥattā taḥriqa dāra Asmāʾ wa-āl Asmāʾ“
„Wahrlich, Feuer wird vom Himmel herunterkommen
begleitet von pechschwarzem, dunklem Wind
bis es das Haus von Asmāʾ und seiner Familie verbrennt.“

- al-Muḫtār ibn Abī ʿUbaid aṯ-Ṯaqafī

„yā ahla ʾl-Irāq
wa-ahl aš-šiqāq
wa-ahl an-nifāq
wa-masāwiʾ ʾl-aḫlāq“
„Bürger des Irak
Leute der Zweitracht
Leute der Heuchelei
und der niederträchtigen Charakterart.“

ist das auch die gleiche schreibweise wie im Kuran? Weil dann wäre es ja kein Wunder mehr. ich zweifle ausserdem stark an dem was in Wikipedia steht weil sie das Arabisch des Kuran kritisiern aber es nicht mal einen einzigen Einzelnachweis gibt komischerweise. İst der Kuran ein Literaturwunder ohne seines gleiche Danke vielmal für gute Antworten möge Allah euch belohen

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Wieso nennt sich der Islam Religion des Friedens, obwohl Apostaten umgebracht werden wenn sie aus dem Islam aussteigen?

Apostasie im Islam, im Arabischen Ridda (arabisch ردة) oder Irtidād (ارتداد) genannt, bezeichnet den „Abfall vom Islam“. Der Abtrünnige selbst wird Murtadd (مرتد) genannt. Auf Grundlage von Hadithen und Idschmāʿ ist die Apostasie islamrechtlich mit der Todesstrafe zu ahnden, obwohl der Koran selbst keine Strafe im Diesseits vorsieht.[1]

In Ländern, deren staatliche Rechtsordnung sich an der Scharia orientiert, die aber keine islamischen Gerichtshöfe mehr haben, kann der bekundete „Abfall vom islamischen Glauben“ zivilrechtliche (ErbrechtEherecht) und strafrechtliche Konsequenzen haben. Beurteilung im klassisch-islamischen Recht Hadith und Jurisprudenz

In der Hadithliteratur ist der Befehl zur Tötung desjenigen, der seine Religion wechselt, in mehreren Überlieferungen verzeichnet.[22] Nach der allgemein gültigen islamischen Rechtsauffassung wird der Abfall vom Islam mit dem Tode bestraft. Die älteste Rechtsquelle, die die Todesstrafe bei Apostasie legitimiert, ist, wie oben dargestellt, nicht im Koran, sondern – wie eingangs erwähnt – in der zweitwichtigsten Quelle der Jurisprudenz, im Hadith und in dem damit verbundenen Konsens (Idschmāʿ) der Rechtsgelehrten nachweisbar. Der Prophetenspruch: „wer seine Religion wechselt, den müsst ihr töten“ (arabisch man baddala dīnahū fa-qtulūhu) erscheint in der kodifizierten Rechtsliteratur erstmals im Muwaṭṭaʾ des medinensischen Gelehrten Mālik ibn Anas mit einem zunächst unvollständigem Isnād als Rechtsdirektive Mohammeds. Zu jener Zeit herrschte noch keine Einigkeit darüber, ob man vorher Rückbekehrungsversuche (istitāba, siehe unten) vorzunehmen habe, bei deren Erfolg die Todesstrafe erlassen würde, oder ob die Todesstrafe ohne vorherigen Rückbekehrungsversuch zu verhängen sei.[23]

Diese spätestens zu Beginn des 8. Jahrhunderts überlieferte Rechtsnorm hatte um die gleiche Zeit auch in den irakischen Rechtsschulen eine inhaltliche Parallele: tötet denjenigen, der seine Religion wechselt.[24]

Dieser Prophetenspruch bezieht sich ausschließlich auf den Abfall vom Islam, denn die Scharia kümmert sich naturgemäß nicht um den Religionswechsel der Angehörigen der anderen monotheistischen Religionen. Dies geht nicht nur aus dem Kommentar Maliks zur obigen Tradition hervor; die Frage ist bereits in der Rechtspraxis und den juristischen Anweisungen aus der Frühzeit belegbar,[25] die u. a. Maliks Schüler, der Ägypter ʿAbdallāh ibn Wahb in seinem Muwaṭṭaʾ referiert.[26] Die Auffassung, dass diese Tradition sich nicht nur auf den Abfall vom Islam beziehe, sondern auch Apostaten anderer Religionsgemeinschaften schlechthin betreffe, ist in der islamischen Gelehrsamkeit nur vereinzelt anzutreffen.[27] Denn der Religionswechsel unter Nichtmuslimen war nur dann islamrechtlichen Regelungen unterworfen, wenn wirtschaftliche oder soziale Nachteile für die islamische Gemeinschaft zum Tragen kamen.[28]

Religion, Islam, Politik, Mohammed, Scharia, Philosophie und Gesellschaft

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