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Treppengeländer in gemieteter Wohnung Bestandteil der Renovierung?

Hallo!

Ich benötige Unterstützung beim Mieterrecht. Wir haben damals eine renovierte Wohnung übernommen. Im Mietvertrag wurde notiert: "Die Wohnung wurde komplett renoviert übergeben, d. h. es wurden alle Decken und Wände in weiß von einem Malermeister gestrichen." Leider haben wir damals nicht festgehalten, dass das Treppengeländer in der Maisonette-Wohnung schon Lackschäden hatte und unser Meinung nach nicht gestrichen war.

Aus der Wohnung sind wir am 31.07.2022 ausgezogen.

Jetzt hält unsere damalige Vermieterin seit Juli die Kaution ein, weil sie die Nebenkostenabrechnung davon abziehen möchte (die haben wir im Dezember erhalten, aber auch nur für das Jahr 2021,nicht für 2022). Jetzt schrieb sie uns, dass sie von der Kaution den nachzuzahlenden Betrag der Nebenkostenabrechnung 2021 einbehält zusätzlich für 2022 auch einen Betrag einbehalten wird und die Reparaturkosten des Geländers.

Wir fragen uns, ob es rechtens ist, dass wir die Lackierung des Treppengeländers bezahlen müssen? Vor 3 Wochen haben wir den Brief erhalten, aber bis heute keine Rückzahlung erhalten. Sie schreibt, dass die Kaution als Spareinlage mit 3 monatiger Kündigungsfrist angelegt wurde. Darf sie es jetzt erst kündigen?

Ach ja, im Übergabeprotokoll wurde notiert :"Mängel : diverse Lackschäden am Geländer müssen geprüft und ggf. vom Mieter übernommen werden."

Hätte die Reparatur nicht schon längst erledigt sein müssen? Ich weiß, dass es längere Wartezeiten bei den Handwerkern gibt, aber es muss doch eine Frist geben?

Ich würde mich freuen, wenn jemand einen Tipp hat wie man sich hier verhalten soll und ob es alles rechtens ist.

Vielen Dank schonmal!

Mieter, Mietwohnung, Kaution, Vermieter, Renovierung, Nebenkostenabrechnung

Mündliche zusage?

Hallo,

Wir haben uns eine Wohnung angesehen und das Gespräch lief wirklich gut. Wir hatten viel smalltalk und am Ende von der Besichtigung meinte der Vermieter wir hätten einen guten Eindruck hinterlassen. Am Abend meldete er sich und hat uns zugesagt, dass wir die Wohnung bekommen. Natürlich haben wir uns gefreut... bis vorhin. Von meiner besten Freundin die Nachbarin sucht ebenfalls eine Wohnung, dass hatte sie erwähnt. Ebenfalls eine 4 Raum Wohnung. Als sie meinte das die Wohnung genau gegenüber von ihr wäre bin ich stutzig geworden. Das war nämlich genau die Straße wo wir uns letzten Freitag die Wohnung angeguckt & auch die Zusage bekommen haben. Als meine Freundin ihre Nachbarin nach der Straße fragte, war diese ebenfalls identisch... und nein in dem Haus sind keine anderen Wohnungen frei bis auf diese. Nun ist die Freude dahin und der Frust natürlich groß.... warum sollte ein Vermieter trotz einer Zusage noch andere Interessenten reinlassen? Er meinte selber die Wohnung steht seit Oktober leer und umso früher umso besser. Wir sind ihm entgegen gekommen und würden sogar einen Monat doppelt Miete bezahlen. Er meinte sogar wir können unsere alte Wohnung schon kündigen...( was ich selbstverständlich noch nicht getan habe, weil ich den Mietvertrag erst nächste Woche irgendwann bekommen soll. Er meinte er würde sich melden). Wie bindend sind mündliche Zusagen? Warum lässt er noch andere Interessenten rein? Obwohl er selber meinte er müsse sehr lange fahren hierher? Er hätte statt die rein zu lassen uns ja den Vertrag geben können? Dann müsste er nicht doppelt fahren.... Danke fürs lesen...

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Wasserschaden, Versicherung, Zahlen?

Hallöchen in die Runde.

Kurz ein paar Eckdaten bevor ich meine Frage Stelle.

Wir sind im Mai 22 in eine Wohnung in einem Einfamilienhaus gezogen.

Haus wurde 2011 gebaut, wir wohnen in Obergeschoss unsere Vermieterin im Erdgeschoss.

Bei unserer Vermieterin ist die Küche übergelaufen und sämtliche Geräte sind nun defekt. Sie behauptet das eine Verstopfung von oberhalb also uns dazu geführt hat und deswegen alles aus ihrer Spüle raus geschossen kam. Sie möchte logischerweise auf Grund ihrer Behauptung das wir alles Ersetzen.

Wir sind aber der Meinung das wenn eine Verstopfung in oberen Bereich gewesen wäre, wäre es bei uns raus gekommen da das Wasser ja nicht weiter ablaufen kann. Es konnte im Endeffekt ab ihrer Abfluss Höhe nicht weiter ablaufen.

Es war nach 3 Tagen des Vorfalls ein Handwerker da, dieser war aber nur in der Wohnung der Vermieterin, gesehen habe ich ihn persönlich nicht, das heißt es gab keine Kontrolle unseres abflusses was ja angeblich aber das Problem gewesen sein sollte.

- sie hat keine Versicherung eingeschaltet

- deshalb wurde unsere Versicherung ebenfalls nicht kontaktiert

- es war nie ein Handwerker bei uns in der Wohnung

- es gibt kein Gutachten in das wir einsehen könnten

Jetzt die kurze und wichtige Frage, müssen wir aufgrund dieser Vorkommnisse die für uns etwas komisch sind irgendwelche rechtlichen oder kostentechnische Konsequenzen befürchten?

Ich bedanke mich jetzt schon Recht herzlich und wünsche einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Handwerk, Versicherung, Mieter, hausgeräte, Wasserschaden

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