Meine Betriebskostenabrechnung für 2021kam erst am 04.01.2023,war falsch nun hat mein Vermieter angekündigt,das demnächst eine Korrektur kommt,muss ich die Bez?

4 Antworten

Da musst du schauen wann sie losgeschickt wurde.
magst du deine Wohnung? Oder hast du Interesse an einem guten Verhältnis zum Vermieter?
dann würde ich mir das überlegen nicht zu zahlen.
ist nicht böse gemeint aber ganz ernsthaft. Nebenkosten sind ja nun mal real angefallene Kosten. Da dem Vermieter einen Strick draus zu drehen weil die eine Woche zu spät ankommt. Bitte muss jeder selbst wissen.
ich kann dir nur sagen wenn ich einen hätte der mir mit sowas kommt. Bekommt der solange Mieterhöhungen bis er raus ist. Natürlich im gesetzlichen Rahmen. Vermieter sind keine superreichen die alles wegstecken können.
es ist nicht so das die die Miete einfach einstecken können. Da ist eine Menge von zu bezahlen. So viel, das in den nächsten Jahren eine Menge Mehrfamilienhäuser zum Verkauf stehen werden da es sich kaum noch rechnet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sollte bei der korrigierten Abrechnung ein Guthaben zu Deinen Gunsten raus kommen, hast Du Anspruch darauf. Wenn der Vermieter von Dir eine Nachzahlung fordert, musst Du diese nicht mehr bezahlen.

Das gilt aber nur, wenn der Abrechnungszeitraum immer dem Kalenderjahr entspricht.

Der Vermieter darf seine Abrechnung korrigieren. Die Korrektur muss aber bis Ablauf der Abrechnungsfrist erfolgen, wenn er dem Mieter höhere Kosten als zuvor berechnen will. Da nunmehr diesbezüglich Verfristung eingetreten ist, musst du die Erhöhung der Nachforderung nicht zahlen.

Theoretisch müsstest Du gar nichts bezahlen, wenn die Abrechnung nicht bis zum 31. 12. 2022 vorlag. Aber will man diesen Stress? Was die fehlerhafte Abrechnung angeht: Frag Deinen Vermieter, ob die Zahlung Zeit bis zur Korrektur hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung