Miete – die besten Beiträge

Den eigentlichen Vermieter mitteilen?

Hallo,

ich habe seit Wochen folgendes Problem. Seit einer weile ist im den Wohnhaus in dem ich lebe ein „Hotel“ entstanden. Ich und mein Partner wohnen ganz oben. Die Wohnung in der wir leben ist verkauft wurden und wurde an uns weiter vermietet. Nun ja unter uns sind kleine Apartments die als „Self-Check in Hotel“ vermietet werden über einen langen Zeitraum, da dies auch ein Langzeit Hotel ist. Mein Problem ist halt, dass ich mich nicht mehr wirklich wohl fühle da andauernd fremde Personen hier sind. Zudem ist es immer sehr sehr laut. Wir haben uns schon mehrfach beschwert. Uns wurde gesagt wir sollen dann einen Brief schreiben und den abgeben. Ja ok, aber haben ja dann trotzdem die Schlaflose Nacht. Dies ist schon vermehrt aufgetreten. Wir arbeiten beide Vollzeit also brauchen wir den Schlaf. Dann sind in der Woche noch Baumaßnahmen, was ok ist. Jetzt fängt es aber schon am Wochenende um 7 Uhr an. Ich habe gegoogelt tatsächlich ist es rechtens jedenfalls Samstags aber es nervt trotzdem, dass wir an einem freien Samstag nicht zu Ruhe kommen.
das Gebäude gehört denen anscheinend außer die Wohnung in der wir leben.

ich glaube der Vermieter weiß selbst nichtmal was hier passiert, da wir einen Verwalter haben.
Den Verwalter ist es aber mehr oder weniger egal.

Das „Hotel“ wurde auch ohne unseres Wissens gemacht bzw. nicht mal richtig mitgeteilt, dass sowas entstehen soll.

was soll ich tun?

ist es alles rechtens ?

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Probleme mit vermieter dusche?

Die Duschekabine (kunststoff) hat ein grosses loch auf einer seite und der Vermieter verlangt das wir es komplett reparieren. Er besteht auf eine Firma. Ich kann ja Leute holen von der Familie die beim sanitär arbeiten und es fachgerecht machen. Die machen es mir ohne Kosten also privat. Wenn die duschkabine ordentlich da steht und ersetzt wurde, kann der vermieter doch nichts machen? Was ist wenn er weiterhin Probleme macht mit der duschkabine ? Und er meine Kaution nicht wieder gibt? Was sind meine Rechte. Er besteht auf firma. In meinem Mietvertrag steht das. Kennt sich jemand aus?

Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume

$ 10

Der Mieter trägt die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen) an denjenigen Gegenständen, die dem

direkten und häufigen Zugriff unterliegen, wie den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den

Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen soWie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden;

ferner - außer bei preisgebundenen Wohnungen - auch von Rollläden. Je Einzelfall darf der Betrag von 120,- EURO nicht

überschritten werden; pro Jahr sind die gesamten Kosten auf 6 % der Jahresmiete (Grundmiete/Nettomiete ohne

Nebenkosten) beschränkt.

Ziffer 1 gilt bel preisgebundenem Wohnraum nur, soweit die Kosten für Kleinreparaturen i in- der Kostenmiete als Instand-

haltungskosten nicht enthalten sind.

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Schonheitsreparaturen durch den Mieter

Der Mieter ist verpflichtet, in den Mieträumen auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen bzw. durch-

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führen zu assen, soweit und sobald sie durch seinen Mietgebrauch erforderlich sind.

2. Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen von Wänden und Decken, Streichen der Fußböden,

der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen.

Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung sind

die alten Tapeten zu entfernen.

Naturiasiertes Holzwerk darf nicht mit deckenden Farben überstrichen werden. Das Streichen von Kunststoffrahmen ist

nicht erlaubt.

Die Farbgebung muss zum Ende des Mietverhältnisses SO sein, dass sie üblichem Geschmacksempfinden entsprcht

also in neutralen, hellen, deckenden Farben oder Tapeten ausgeführt sein), sofern der Mieter die Farbgebung gegen-

uber dem Zustand bei Übergabe der Mietsache verändert hat.

Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurück zu geben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene

Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.

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Sollten Vermieter zusätzlich zur Miete einen Anteil am Gehalt verlangen, wenn Mieter im Homeoffice arbeiten?

Ich stelle mir ernsthaft die Frage: Wenn ein Mieter seine Wohnung nicht nur zum Wohnen nutzt, sondern darin regelmäßig im Homeoffice arbeitet – sollte ich als Vermieter dann nicht einen Anteil seines Gehalts erhalten?

Denn machen wir uns nichts vor: Immer mehr Mieter verwandeln ihre Wohnzimmer in Büros, ihre Küchen in Coworking-Spaces und ihre Schlafzimmer in Konferenzzentren – und kassieren dafür jeden Monat ihr volles Gehalt. Sie sparen sich den Arbeitsweg, die Kantine, das teure Business-Outfit – und wer stellt ihnen die Räumlichkeiten zur Verfügung? Ich.

Ohne meine Wohnung, kein Laptopplatz. Ohne mein Internetanschlussangebot, keine Zoom-Konferenz. Ohne meine Zentralheizung, kein Wohlfühlklima für die nächste „hybride Teamrunde“. Und während ich zusehe, wie sie in meinem Eigentum ihr Gehalt erwirtschaften, darf ich mich mit der üblichen Miete begnügen?

Das ist wirtschaftlich gesehen eine Teil-Kommerzialisierung der Mietfläche – und damit ganz klar mehr als nur Wohnen.

Wenn ein Mieter sein Wohnzimmer als Büro nutzt und damit Einkommen generiert, dann ist es doch nur gerecht, dass der Eigentümer – also ich – angemessen an diesen Gehaltsanteilen beteiligt wird. Schließlich wäre ohne mein Mietobjekt gar keine Arbeitsleistung möglich gewesen.

Ich schlage daher vor: 10 % Gehaltsbeteiligung für Homeoffice-Tätige.

Nennen wir es: Homeoffice-Nutzungsentgelt. Gilt selbstverständlich nur für Tage mit produktivem Output.

Was meint ihr? Darf man als Mieter einfach so mein Eigentum zur Einnahmequelle machen – ohne dass ich etwas davon habe?

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