Wer hat den Eigenbedarf erfunden?

2 Antworten

Den hat niemand erfunden. Das ist schlichtweg ein Tatbestand.

Und ja, wenn jemand seine eigene Wohnung selbst braucht, muss es auch eine Möglichkeit der Kündigung geben.

Die Wohnung ist ja immer noch das Eigentum des Vermieters.

Es ist einfach ein logisches Recht dass Eigentum, auch wenn vermietet, im Notfall immer als erstes dem Eigentümer dienlich sein muss.