Das Schutzalter in Deutschland liegt bei 14 Jahren. Ab diesem Alter können Jugendliche grundsätzlich frei entscheiden mit wem sie Sex haben. Auch mit Erwachsenen, die deutlich älter sind als sie (siehe hier). Eine Beziehung zwischen einer 14-Jährigen und einem 50-Jährigen wäre völlig legal, sofern die 14-Jährige diese will (siehe hier).
Hieran ändert auch der § 182 Abs. 3 StGB nichts. Dieser zielt auf reifverzögerte Jugendliche ab. Allerdings muss der Täter die fehlende Fähigkeit des Jugendlichen zur sexuellen Selbstbestimmung erkannt haben. Das ist in der Regel nicht nachweisbar, so dass es deshalb nur rund 20 Verurteilungen pro Jahr gibt, die dann teilweise auch noch von höheren Gerichten wieder aufgehoben werden.
Sollte das aktuelle Schutzalter von 14 Jahren erhöht werden?