Recht auf Klausureinsicht?
Ich habe an einer Prüfung an der Universität Ulm teilgenommen, und wollte zur Klausureinsicht gehen. Diese wurde jedoch nicht wie üblich über E-mail oder als Benachrichtigung über Moodle, sondern nur als Eintrag in Moodle angekündigt, weshalb ich und auch manche andere Studenten dies nicht mitbekommen haben. Nun habe ich nachgefragt, ob evtl. ein zweiter Termin möglich wäre (erst 1Monat nach der eigentlichen Klausureinsicht, da ich nicht wusste, dass diese bereits stattfand). Laut dem Prüfer ist dies jedoch nicht möglich. Jedoch würde ich, auch wenn ich an den Punkten nichts mehr rütteln kann, zumindest die Klausur und die Fehler gerne sehen, da ich sie nicht bestanden habe, und an einem Zweittermin teilnehmen muss. Ist es nicht mein Recht sie wenigstens zu sehen, auch wenn ich den eigentlichen Termin verpasst habe? Gibt es nicht bestimmte Anforderungen für die Information über wichtige Termine? evtl. auch Universitätsspezifisch Denn der Prüfer ist sehr stur, und will mir selbst ein bloßes anschauen der Klausur aus ""Fairness"" Gründen nicht gewähren.