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Darf man heutzutage noch Tesla fahren?

Darf man heutzutage noch Tesla fahren ?

Mein Vater fährt seid ca 3 Jahren eine Tesla und wir wurden am WE eingeladen den neuen Tesla Juniper zu fahren Probe .

Aktuell werden ja sogar Tesla Fahrzeuge angegriffen nur weil viele ( mich inklusive) nicht Politisch der gleichen Meinung wie Elon Musk sind . ABER das ist ja eigentlich kein Grund Tesla nicht zu fahren oder geschweige anzugreifen ??

Dieses Auto wurde von tausenden Menschen produziert und nicht von Elon

und nur wenn man politisch nicht der Meinung wie Elon ist , ist es doch kein Grund Tesla dafür zu beschuldigen .

Was hat Tesla mit der politischen Meinung von Elon zu tun ??

Selbst Elon Musk hat NUR 13% oder so Anteile an Tesla und wenn man so guckt , wer hinter tausenden Firmen CEO ist , dann darf man gefühlt nichts mehr kaufen .

Mein Vater z.b überlegt sich das neue Tesla Juniper zu kaufen weil wir super zufrieden mit dem Auto sind auch von dem neuen Design und für das Geld , gibt es eigentlich keine Alternativen .

Was sagt ihr , ist eurer Meinung nach Okey wenn man weiterhin Tesla mag und es fahren möchte?

Und was sagt ihr zu den Thema , dass jetzt sogar Tesla Fahrzeuge angegriffen werden ??

Das ist ja das aller letzte , egal wie sehr man Elon nicht mag und voll okey , wenn man Tesla nicht fahren möchte, ABER an jemanden Eigentum zu gehen und es anzugreifen und zu beschädigen , sorry aber dass ist wirklich das aller letzte ...

Lange genug geschrieben , so was sagt ihr zu der Thematik, ist es okey weiter Tesla zu fahren ?

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Zwangsstillegung eines KfZ durch fehlenden Versicherungsschutz?

Hallo, ich hatte letzten Monat einen Schreiben von der örtlichen Meldestelle erhalten da mein Fahrzeug keinen Versicherungsschutz mehr hat. Ich sollte mich drum kümmern. Habe anschließend meine Versicherung angerufen und die meinten die Teilen der Meldestelle eine neue evBnummer mit. Heute wurde dann mein Fahrzeug vor dem Haustür durch die zuständige Ordnungsamt „abgekratzt“. Angekreuzt wurde bei Zwangsstillegung „fehlender Versicherungsschutz“. Ich habe nun für morgen einen Termin. Ich muss wohl oder übel die Kosten dafür tragen.

für uns ist die Stadt Bremen zuständig. In dem Schreiben steht eine, für mich, sehr hohe Summe. Und dort sind 2 Summen angegeben. Mit was muss ich also rechnen ? Einen Auszug aus dem Schreiben:

„Rechtsgrundlage für die Erhebung von Kosten (Gebühren und Auslagen) für Amtshandlungen aufgrund der StVZO/FZV ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der anliegende Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt).Die Gebühren - Nr. 254 GebTSt sieht u.a. für sonstige Anordnungen nach der StVZO eine Rahmengebühr von € 14,30 bis € 286,00 vor, wobei die Gebühr auch fällig ist, wenn die Voraussetzungen für die Anordnung erst nach Einleiten der Zwangsmaßnahme beseitigt sowie nachgewiesen werden.

Die Höhe der Gebühr für den entstandenen Verwaltungsaufwand in Bezug auf die Erstellung dieser

Aufforderungsverfügung stützt sich auf die Gebühren - Nr. 399 GebTSt.

Sollten Folgemaßnahmen durch unseren Außendienst erforderlich werden, kann nach dem Bremischen Gebühren- ur Beitragsgesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Kostenverordnung eine weitere Gebühr bis zum Betrag von € 600 fällig werden.„

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