Kfz-Versicherung – die besten Beiträge

Peugeot 206cc gegen Leitplanke gerast, Totalschaden?

Hatte heute einen schlimmen Unfall mit meinem Peugeot 206cc, BJ. 2001. Wollte an einer Ampel links abbiegen, da platzte der vordere rechte Reifen, daher blockierte die Lenkung und auch die Bremsen und das Auto gewann an Geschwindigkeit und raste auf einen Bordstein und dann voll in die Leitplanke. Daraufhin platze der Fahrerairbag und die Motorhaube flog weg. Auch die vorderen Reifen war platt. Es gab einen Knall 1. vom platzenden Airbag und dann auch aus dem Motorraum. Aus dem Airbag kam dann ein Nebel, so ätzend war, dass ich keine Luft mehr bekam und schnell aus dem Auto ausstieg. Habe mir an der rechten Hand eine Verbrennung vom Airbag zugezogen.

Was könnte das gewesen sein, ich bin total fertig und entsetzt. Das Auto ist Totalschaden, nix mehr zu machen.

Hatte die Kontrolle über das Auto völlig verloren, durch den geplatzten Reifen. Allerdings hatte das Auto keinen TÜV mehr. Aber das hat keiner gemerkt, die Polizei vor allem nicht. Er steht jetzt bei einem Abschleppdienst. Muss eben die Kosten vorlegen, an die Versicherung melden und bekomme diese Kosten wieder erstattet, wahrscheinlich auch den Schaden an der Leitplanke.

Kostet mich allerdings das Verschrotten auch was. Aber da könnte ich vielleicht eine Firma einschalten, die die Verschrottung kostenlos übernimmt. Mal sehen.

So ist es jedenfalls passiert und mir ist Gott sei Dank so gut wie nichts passiert. Hatte eben doch einen Schutzengel, trotz allem.

Kfz-Versicherung, TÜV

Zwangsstillegung eines KfZ durch fehlenden Versicherungsschutz?

Hallo, ich hatte letzten Monat einen Schreiben von der örtlichen Meldestelle erhalten da mein Fahrzeug keinen Versicherungsschutz mehr hat. Ich sollte mich drum kümmern. Habe anschließend meine Versicherung angerufen und die meinten die Teilen der Meldestelle eine neue evBnummer mit. Heute wurde dann mein Fahrzeug vor dem Haustür durch die zuständige Ordnungsamt „abgekratzt“. Angekreuzt wurde bei Zwangsstillegung „fehlender Versicherungsschutz“. Ich habe nun für morgen einen Termin. Ich muss wohl oder übel die Kosten dafür tragen.

für uns ist die Stadt Bremen zuständig. In dem Schreiben steht eine, für mich, sehr hohe Summe. Und dort sind 2 Summen angegeben. Mit was muss ich also rechnen ? Einen Auszug aus dem Schreiben:

„Rechtsgrundlage für die Erhebung von Kosten (Gebühren und Auslagen) für Amtshandlungen aufgrund der StVZO/FZV ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der anliegende Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt).Die Gebühren - Nr. 254 GebTSt sieht u.a. für sonstige Anordnungen nach der StVZO eine Rahmengebühr von € 14,30 bis € 286,00 vor, wobei die Gebühr auch fällig ist, wenn die Voraussetzungen für die Anordnung erst nach Einleiten der Zwangsmaßnahme beseitigt sowie nachgewiesen werden.

Die Höhe der Gebühr für den entstandenen Verwaltungsaufwand in Bezug auf die Erstellung dieser

Aufforderungsverfügung stützt sich auf die Gebühren - Nr. 399 GebTSt.

Sollten Folgemaßnahmen durch unseren Außendienst erforderlich werden, kann nach dem Bremischen Gebühren- ur Beitragsgesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Kostenverordnung eine weitere Gebühr bis zum Betrag von € 600 fällig werden.„

KFZ, Bußgeld, Kfz-Versicherung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kfz-Versicherung