Neues Auto anmelden, Kennzeichen behalten, Altes fahren?

3 Antworten

Fahrten die unmittelbar im Zusammenhang mit der An und Abmeldung stehen, sind zulässig, musst dir dies aber vorher von der Versicherung absegnen lassen. Meistens gilt das auch nur innerhalb des gleichen Bezirks.

Versich.schutz besteht in der Regel bis 24 Uhr am selben Tag.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

Du kannst schon. Solltest dich nur nicht erwischen lassen.

Natürlich ist es verboten.