Welche Kennzeichengröße für Leichtkraftrad?
Ich hab mittlerweile die Gesetzeslage bei verschiedenen Internetseiten durchforstet.
Da steht explizit, dass für 125er die Breite maximal 225mm betragen darf und die Höhe genau 130mm sein muss.
Meine Zulassungsstelle will mir aber ein verkleinertes Motorradkennzeichen andrehen. Das gibt es in 180mm, 200mm und 220mm Breite und 200mm Höhe.
Als Grund gab die Mitarbeiterin an, dass die Maschine mehr als 80km/h fahren darf.
Dazu sagt das Netz aber, dass die 125er garnicht mehr gedrosselt sein müssen.
Desweiteren steht in "bussgeldkatalog.org", dass gleich mal 10 € Strafe fällig werden, bei falscher Kennzeichengröße.
Ich würde mich jetzt auf die Rechtsportale im Internet verlassen und weniger auf eine einzelne Mitarbeiterin. Denn wenn ich mit meinem im Internet gekauften Kennzeichen angelatscht komme und eine(n) andere(n) Mitarbeiter(in) dort vorfinde, dann schickt der/die mich doch gleich nochmal zum Kennzeichenshop.
Eure Meinung wäre mir nun ganz recht. Habt ihr schon so etwas erlebt, oder seid ihr sogar wegen den Kennzeichenmaßen ermahnt worden?
Danke für's Lesen.