Häufig sagt man, dass es dafür keine Rechtfertigung gebe, ich bin da aber unsicher:
Nehmen wir an, Beziehungspartner (=BP) 1 wird von Beziehungspartner 2 regelmäßig geschlagen und wie Dreck behandelt. BP 1 traut sich aber aus Angst nicht, die Beziehung zu beenden, beendet sie nicht wegen der gemeinsamen Kinder oder hat immer noch die naive Hoffnung, dass die Beziehung wieder wird (obwohl BP 2 keine Verhaltensänderung in Aussicht stellt).
Nun beginnt BP 1 parallel eine sexuelle Beziehung mit Person 3.
Hier stellt sich mir schon die Frage, ob das Verhalten von BP 1 nicht als gerechtfertigtes Fremdgehen bezeichnet werden kann oder (was ich präferiere) gar nicht erst als Fremdgehen betrachtet werden sollte. Denn gewissermaßen schließen zwei Personen in einer Liebesbeziehung (wenn sie es tun) eine Art "Treuevertrag". Jetzt könnte man sagen, dass in diesem Vertrag konkludent mit drinsteckt, dass er nur solange gilt, solange man die andere Person mit einem Minimum an Respekt behandelt.
Wie seht ihr das?