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Darf das Jobcenter mir Bürgergeld kürzen, obwohl ich als islamischer Prediger religiöse Pflicht erfülle?

ssalamu alaikum,

ich habe eine grundsätzliche Frage, die für viele Muslime in Deutschland relevant ist:

Wenn ein Muslim Bürgergeld erhält und gleichzeitig islamisch predigt – sei es online über TikTok oder direkt in der Moschee – handelt es sich dabei um eine religiöse Pflicht. Es geht nicht um einen Nebenjob oder Erwerbstätigkeit, sondern um die Ausübung von Daʿwa, also der Einladung zum Islam und der religiösen Ermahnung, wie sie im Koran gefordert wird.

Allah sagt:

„Und wer ist besser in der Rede als der, der zu Allah ruft und Gutes tut?“ (Sure 41:33)

„Und es soll aus euch eine Gemeinschaft hervorgehen, die zum Guten aufruft, das Rechte gebietet und das Verwerfliche verbietet.“ (Sure 3:104)

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage:

Wie kann es sein, dass diese islamische Pflicht vom Jobcenter als reguläre Arbeit behandelt und mit dem Bürgergeld verrechnet wird? Ein aktuelles Beispiel ist der Fall des TikTok-Predigers Abdel Hamid, der vom deutschen Staat festgenommen wurde, obwohl er aus islamischer Sicht lediglich seiner religiösen Aufgabe nachgegangen ist.

Darf der Staat überhaupt zwischen religiöser Pflichterfüllung und Erwerbsarbeit unterscheiden, wenn es um islamische Inhalte geht? Wird hier die Religionsfreiheit in Frage gestellt? Und ist es rechtens, wenn das Jobcenter in solchen Fällen Sanktionen oder Kürzungen verhängt?

Meiner Überzeugung nach fällt islamische Predigt unter Religionsausübung, nicht unter Einkommenspflicht im Sinne des Sozialgesetzbuches. Auch Spenden oder TikTok-Geschenke sind in diesem Fall keine gewerbliche Einnahme, sondern Unterstützung durch die Umma.

Mich interessiert, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder juristisch etwas dazu sagen kann.

Was sagt ihr dazu?

Wa salam.

Islam, Recht, Einkommen, Allah, halal, Jobcenter, Koran, Muslime, Sozialgesetzbuch, Bürgergeld

Zina vor der Ehe obwohl die Ehe in Planung war?

As-salāmu ʿalaikum, ich habe da eine sehr große Frage an euch und hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ich bin mit einem Jungen zusammen gekommen und habe von Anfang an meine Intention ihm erzählt, das ich alles nur halal machen möchte. Es gab viel Stress zwischen unseren Familien weil sie aufgrund der Nationalität dagegen waren. Deswegen bin ich für ihn abgehauen und habe meine Familie zurück gelassen das ist in unserer Kultur leider üblich. Er hat mir davor schon einen Antrag gemacht, ist auch konvertiert seine ganze Familie war auch dafür und haben uns unterstützt. Er wusste das meine größte Angst war meine Jungfräulichkeit zu verlieren & das ich bis zur Ehe warte. Die nikkah war schon in Planung wir hatten auch schon das Zertifikat es haben nur noch paar Wochen bis zum anstehenden Termin gefehlt. Dann ist es passiert, ausversehen wir haben nicht bewusst mit einander geschlafen und trotzdem wurde mir meine Jungfräulichkeit gegen meinen Willen genommen. Es hat mich sehr mitgenommen und er wusste das ich hatte 3 gescheiterte selbstmord versuche weil es mich verrückt gemacht hat es vor der nikkah zu machen. Er hat mir dennoch versprochen mich islamisch zu heiraten 2 Wochen vor der nikkah hat er sich plötzlich von mir getrennt. Jetzt weiß ich nicht mehr weiter, wie soll ich damit leben mit so einer schande? Ist es islamisch korrekt von ihm gewesen mir sowas anzutun und mich mit so einer lasst alleine zu lassen? Und was mache ist jetzt mit dem Zertifikat er will sich nicht darum kümmern, kann ich es einfach so entsorgen oder muss ich es zu einem hoca bringen? Wäre sehr lieb wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Islam, Trennung, Nikkah, Zina oder nicht , Sex vor der Ehe

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