"Das Bewusstsein eines inneren Gerichtshofes im Menschen [...] ist das Gewissen.
Jeder Mensch hat Gewissen und findet sich durch einen inneren Richter beobachtet, bedroht und überhaupt im Respekt (mit Furcht verbundener Achtung) gehalten, und diese über die Gesetze in ihm wachende Gewalt ist nicht etwa, was wer sich selbst (willkürlich) macht, sondern es ist seinem Wesen einverleibt."
So sind die Aussagen des Philosophen Immanuel Kant zum Gewissen.
Ich will von euch wissen, ob ihr glaubt, dass Kant das Gewissen berücksichtigen würde, wenn es darum geht juristische Entscheidungen zu treffen. (Gerne auch mit Begründung)
Mit freundlichen Grüßen