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Grenzbebauung/Aufstockung möglich?

Hallo zusammen 

Wir planen die Übernahme meines Elternhauses sofern die Möglichkeit besteht den vorhandenen 70 qm grossen Flachdachbungalows um ein Stockwerk zu erhöhen. (NRW)

Problem ist das es sich hier um eine Grenzbebauung handelt(Haupthaus meiner Eltern ist ein Reicheneckhaus) 

Der Bungalow wurde in den 1984 von den Vorbesitzern unseres Hauses erbaut. 

Es gibt zu dem Bauvorhaben keine Baulasteintragung sondern nur eine schriftliche Genehmigung der ehemaligen Eigentümer des Mittelhauses das sie dem Bau zustimmen sofern keine Baulast in ihr Grundstück eingetragen wird. 

Das Ganze wurde damals von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt und allein mit der Zustimmung der Nachbarn erbaut. 

Ich habe mich heute bei der zuständigen Behörde telefonisch erkundigt ob unser Vorhaben grundsätzlich möglich ist. 

Die Dame meinte da es keine Eintragung im Baulastverzeichnis über den Bau des Bungalow gibt, wäre es ein Problem und könnte jetzt auch rechtliche Folgen für meine Eltern haben. Ist das so? Wenn das so Problematisch ist warum erteilt dann eine Behörde eine Baugenehmigung ohne das die Baulast eingetragen wird. Oder waren die Gesetze in den 80ern anders? Wir haben einen Antrag auf Befreiung und halt diese Zustimmung der ehemaligen Eigentümer in den Unterlagen. Alles von den ehemaligen Eigentümern. 

Meine Eltern haben das ja so in den 90ern gekauft. 

Meine grundsätzliche Frage ist aber wäre auch die Bebauung des Bungalow möglich wenn die neuen Eigentümer des Mittelhaus dem nicht zustimmen? Also eine Baulast verweigern? 

Deren Haus und der Bungalow haben einen Abstand von 6 m. 

Vielen Dank im Voraus 

Recht, Immobilien, Baugenehmigung, grenzbebauung, Grundstück

Verkauft als Bauland, danach unbebaubar?

Hallo zusammen,

vielen Dank das Ihr euch etwas Zeit für mein Anliegen nehmt.

Wir haben im letzten Jahr aufgrund einer Werbung am Ortseingang "Wir haben Ihr Bauland" Unterlagen freier Bauflächen bekommen. Man versicherte uns stets das es sich um Bauland handelte, sogar freue, dass die Baulücke endlich bebaut wird. Auch die Verkäuferin bestätigte, dass es sich bei Ihrem Grund um Bauland handelt.

Nachweise (40 Jahre) über genehmigte Bau-Voranfragen welche Positiv in Aussicht gestellt wurden, als auch eine Erschließung an das Wasser und Abwassernetz ließen am Bauland nicht Zweifeln.

Im Notariellen Kaufvertrag steht ebenfalls drin das es sich um einen "Bauplatz" handelt.

Nun haben wir eine Absage zur Baugenehmigung erhalten. Im Schreiben wird ein Brief an die Gemeinde (2014) erwähnt. Hierin wird das Grundstück als Schützenswert für Tier und Natur angesehen, auch seltene Fledermaus-Arten habe man gesichtet. Eine Bebauung ist nicht möglich!

Diese Information wurde weder an die Vorbesitzerin, noch an uns herangetragen.

Alle Arbeiten am Grundstück (140.000€ Investition) wurde vor der Durchführung beim Bürgermeister angefragt und nur nach positivem Feedback in die Wege geleitet.

Wer hatte schon mal so einen Fall?

Kann ich hier belangt werden? Ich habe alles schriftlich, jede Zusage vom BM, Mailverkehr und vielen weitere Dokumente die in keinster weise auf eine Einschränkung hinweisen.

Vielen Dank für euer Feedback!

Dave

Recht, Grundstück

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