Darf ich unbefugte Personen auf meinem Grund angreifen?

4 Antworten

Du darfst nie Selbstjustiz ausüben. Es ist Sache des Staates, für Recht zu sorgen. Du darfst dein Recht nicht mit Gewalt durchsetzen - auch wenn du im Recht bist -, sondern kannst Anzeige erstatten.

Auf gut deutsch:(ich hab deine anderen Fragen gelesen ;) https://www.gutefrage.net/frage/anzeige-wegen-hausfriedensbruch-2)

DU warst auf einem fremden Grundstück und du wurdest von jemandem gefilmt, der auch nicht damit aufgehört hat nachdem Du ihm darum gebeten hast... und dann hast du ihm eine rein gehauen

Das erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs und der (schweren) Körperverletzung,

die Bilder die der andere gemacht hat haben dich bei einer Straftat gefilmt, damit dienten die der Beweissicherung und waren erlaubt ... denn du warst ja auf privatem Grund...

19andy89 
Fragesteller
 01.04.2021, 00:18

Ähm punkt A hat er nicht gefilmt sondern fotos gemacht und B hörst du bitte mal auf hier völlig falsche sachen zu behaupten du warst NICHT mit dabei! wir haben den herren nicht angegriffen es ist mehr als daneben und frech völlig falsche urteile zu bilden ohne ein hauch ahnung wie es dort wirklich passiert ist!

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Vampire321  01.04.2021, 00:26
@19andy89

Völlig egal ob gefilmt oder fotografiert.. Fakt ist:

ihr habt Hausfriedensbruch begangen und wurdet dabei beobachtet... was dann passiert ist, lässt euch wahrscheinlich nicht besser darstehen ...

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19andy89 
Fragesteller
 01.04.2021, 00:20

und nein er darf keine bilder machen ohne unsere erlaubnis (recht am eigenen bild)

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Vampire321  01.04.2021, 00:24
@19andy89

Du bist auf SEINEM Grundstück... natürlich darf der das! Jeder kann sein eigenes Grundstück filmen, es darf nur der öffentliche Raum nicht gefilmt werden... aber private Grundstücke.., das ist völlig legal

davon ab: der hat euch bei einer Straftat gefilmt/fotografiert ...das dürfte der sogar auf öffentlichem Grund

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19andy89 
Fragesteller
 01.04.2021, 00:27
@Vampire321

er hat bilder wie wir auf seinem grund sind ja das stimmt (hausfriedensbruch) das bestreite ich ja auch nicht wir haben ihn begangen keine frage aber direkt drauf einknüppeln? absolout daneben!

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Vampire321  01.04.2021, 00:28
@19andy89

Weißt du was absolut daneben ist?

anderer Leute Eigentum ohne Erlaubnis zu betreten...

ihr hättet euch einfach entschuldigen und vom Acker machen können... und nix wäre passiert

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19andy89 
Fragesteller
 01.04.2021, 00:31
@Vampire321

das gab die ganze situation nur leider NICHT her!

Klar ist es verboten (hobby risiko) streite ich null ab!

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Vampire321  01.04.2021, 00:35
@19andy89

Nochmal:

IHR wart ohne Einladung oder Auftrag auf einem Grundstück/in einem Haus das keinem von euch gehört

.= Tatbestand Hausfriedensbruch

alles was danach über eine sofortige Umkehr und Entschuldigung hinaus geht, ist von euch zu verantworten

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19andy89 
Fragesteller
 01.04.2021, 00:37
@Vampire321

und nochmal ein entschuldigen & weg ergab die situation nicht! selbst wenn er hatte unsere kennzeichen & alles und flüchten würde gegen uns negativ wirken da es ein unerlaubtes entfernen vom tatort wäre dann wären wir umso mehr am arsch!

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Vampire321  01.04.2021, 00:41
@19andy89

Ach.. den ‚larry‘ machen ist da indizierter?

ein freundliches ‚entschuldigen Sie die Störung, wir wussten.nicht das das nicht erwünscht ist, selbstverständlich werden wir sofort gehen!‘

und die ganze Situation wäre entschärft

lernt man konfliktbewältigung heute nicht mehr in der Schule oder Ausbildung? Stichwort ‚deeskalation?!‘

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19andy89 
Fragesteller
 01.04.2021, 00:45
@Vampire321

zwischen sichtung des herren & dem angriff vergingen höhstens 10-15 sekunden!! zu dem haben wir versucht zu entschärfen aber das hat ihn gefühlt aggresiver gemacht!

im nachhinein haben wir durch hörensagen (unbestätigt) gehört das er wohl schon eine oder mehr anzeigen wegen sowas hat & ein anderer lost placer (youtuber) war auch schon dort und da blieb er gerade noch sachlich der herr

und wie geschrieben er hatte bilder & kennzeichen! selbst wenn wir direkt runter wären hätten wir am ende umso mehr stress gehabt!

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19andy89 
Fragesteller
 01.04.2021, 00:53
@Vampire321

und nochmal weiß net wie oft ich es schreiben muss?! wir haben nicht den "larry" gemacht!!!!!!!

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Wie ich dir vorhin schon sagte:

Notwehrfähig sind viele geschützte Rechtsgüter, nicht nur Leib und Leben. Eigentum und die Unverletzlichkeit der Wohnung beispielsweise gehören auch dazu.

Im Fall des Hausfriedensbruchs dauert der Angriff auf das geschützte Rechtsgut so lange an, solange der/die Täter in den geschützten Bereichen verweilen (vgl. § 123 StGB).

Natürlich in Notwehr ja, wenn derjenige dich nicht angreift, aber verschwindet nicht kannst du trotzdem sagen bitte verlass mein Grundstück oder was auch immer weil das ist dann schon fast schon unbefugtes Betreten wenn du das nicht willst hat derjenige da auch nichts zu suchen oder darf da nicht bleiben, wenn derjenige aggressiv wird und kräftig an natürlich nur wird das zu anwenden selbstverständlich, aber wenn du nicht mehr willst dass die dich auf deinem naja Grundstück bleibt oder so kannst du auch sagen bitte gehe oder verlassen sie mein Grundstück wie auch immer und wird nicht dass die Polizei auf die was dagegen unternimmt Polizei hat schon leider oft versagt in Deutschland und auch das Jugendamt aber das hat eine andere Beziehung jetzt gehabt bei mir Jugendamt also die haben sich nicht um ein misshandeltes Kind gekümmert zwei Polizisten und das Jugendamt auch nicht habe ich an die große Glocke gehängt bis diese zwei Polizisten vor der Dienstaufsichtsbeschwerde wo ich ein Brief bekommen habe mussten die sich vor Gericht verantworten die Polizisten bekamen aber natürlich vom Staatsanwalt nur eine Verwarnung gut hat jetzt damit nichts zu tun aber in Notwehr ja und wenn derjenige nicht verschwindet sagst du halt nachher verlassen Sie bitte mein Grundstück oder du weißt schon ja und ich habe jetzt auch was vergessen ihr Satzzeichen ich hoffe du kannst es lesen