Eine Frage, liebe Freunde, die ich mir schon lange stelle, ist:
Wie weit eigentlich die geforderte Trennung von Staat und Kirche eine allgemeine Menschenrechtsverletzung verkörpert?
Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Der christliche Auftrag lautet zweifelsfrei:
Mt 6,33 Trachtet zuerst nach dem Reich Gottes und nach seiner Gerechtigkeit, so wird euch das alles zufallen.
Und was in dieser Welt passiert, entscheidet zweifelsfrei die Politik.
So das man genau genommen, wenn man als tatsächlich christlicher Mensch in der Welt leben will, sich in die Politik einmischen muss.
Daher bleibt einem eigentlich nur die Möglichkeit aus der Kirche auszutreten, um der christlichen Pflicht nachzukommen, oder aber man hält sich in Wahrheit nie wirklich an die Trennung von Staat und Kirche.
Was meint Ihr?