Die Frage dreht sich darum, ob die Wehrpflicht im Kriegsfalle ethisch überhaupt vertretbar ist. Man bedenke dabei, dass auch Ersatzdienste (welche ich auch zur Wehrpflicht im Sinne des Beitrags zähle) wie z.B. als Sanitäter natürlich auch mit einer erhöhten Lebensgefahr im Vergleich zur Kapitulation verbunden sind.
Im Allgemeinen ist es nicht so, dass im Falle einer Kapitulation Deutschlands in einem Krieg Menschen sterben würden, wenn die Kaputulation sofort geschieht und man sich von Anfang an ergiebt.
Deshalb kann die Wehrpflicht nicht damit gerechtfertigt werden, dass man durch Riskieren des eigenen Lebens andere Leben rettet. Es scheint eher so als messe der Gesetzgeber der Existenz der deutschen Rechtsordnung mehr Wert bei als dem Leben der Menschen, da ja im Falle von Kampfhandlung nahezu sicher Menschen sterben.
Ist diese Interpretation von mir richtig? Falls ja, wie kommt der Gesetzgeber zu einer solchen Sichtweise? Was kann mehr wiegen als das menschliche Leben?