Gerichtsvollzieher – die besten Beiträge

Kann ich die Kundin anzeigen, oder bin ich Schuld?

Ich verleihe Abendkleider und eine Kundin hat mir eine Auswahl an Kleidern geschickt, die ihr gefallen und hat eines dieser Kleider reserviert.

Leider war ihr Kleid beim Zoll, daher konnte ich es ihr nicht schicken. Daraufhin habe ein anderes aus ihrer Auswahl verschickt, weil ich dachte das würde ihr auch gefallen.

Das war leider ein Fehler von mir, denn als das Kleid angekommen ist war sie sauer und wollte das Kleid nicht. Ich habe sie gefragt ob sie das Geld zurück haben will. Das hat sie verneint, aber sie wollte 2 Stunden zu mir fahren um sich dann für ein anderes Kleid zu entscheiden.

Es war 00:00 Nachts, sie kam an und hat 2 Stunden gebraucht, sich aber dann für ein Kleid entschieden. Wir haben ihr zur Not 1 weiteres Kleid mitgegeben aus Nettigkeit und auch als Entschuldigung,

Erst 9 Tage später, als die Hochzeit auf dem sie das Kleid anhatte zu Ende war hat sie sich bei mir gemeldet. In meinen AGB steht, dass man direkt nach der Veranstaltung das Kleid wieder zurück schicken, soll ansonsten fällt eine Gebühr von 10€ pro Tag an.

Die Kundin möchte die Kleider nicht zurückschicken und begründet das mit ihren Fahrtkosten und der Behauptung, die Kleider seien kaputt gewesen und sie hätte sie zum Schneider bringen müssen. Obwohl sie freiwillig da war und sich selbst für die Kleider entscheiden hat. Sie hat dafür Kosten von 200€ berechnet.

Das kann ich aber nicht zurück erstatten, da die Miete für das Kleid 250€ beträgt und sie das Kleid getragen hat. Ich hätte nichts von einer Rückerstattung an sie.

Hätte sie von Anfang an, wo ich das falsche Kleid geschickt habe das Geld zurück verlangt, hätte ich es ihr gegeben. Aber jetzt wo sie das Kleid anhatte, will sie das Geld zurück - das geht doch nicht, oder?

Kleidung, Polizei, Anwalt, Kleid, Gericht, Anwaltskosten, Gerichtsvollzieher, Polizeigewalt, Polizeikontrolle, Polizist, Gerichtskosten, Anwaltskanzlei

Teil Schuldenerlass zustimmen?

Hi, ich habe ein kleines Gewerbe und ein Kunde hat letztes Jahr per Ratenzahlung gezahlt und ist jetzt zahlungsunfähig. Mein Anwalt hat bereits einen Gerichtsvollzieher dorthin geschickt, es konnte allerdings nichts gepfändet werden, da nichts da ist. Der Kunde hat mitgeteilt, dass er 1400 Netto verdient also unter dem pfändbarem Betrag. Die restliche Summe beläuft sich auf 2100€ und der Kunde hat angeboten, dass er 15% der Summe in 2 Monatsraten bezahlen möchte gegen Schuldenerlass.

Ich soll also auf 85% von den 2100€ verzichten und würde nur noch 315€ bekommen. Ich bin jetzt nicht wirklich auf das Geld angewiesen, wäre aber trotzdem ärgerlich. Ein Schreiben von seiner Schuldnerberatung habe ich am Samstag bekommen und in der wurden mir die 15% von der Schuldsumme angeboten und wenn ich ablehnen würde, der Kunde in die P-Insolvenz gehen wird, da wohl auch noch andere Schulden da sind.

Was würdet ihr machen? Die 315€ nehmen und ruhen lassen? Ich habe ja wie bereits geschrieben versucht zu pfänden mit Anwalt und Gerichtsvollzieher und da durch sind auch kosten entstanden. Bei einer Insolvenz müsste ich hoffen, dass der Kunde in den 3 Jahren irgendwie an Geld kommt oder mehr als 1492€ verdient, was ich allerdings nicht glaube, da laut Schuldnerberatung noch mehr Gläubiger da sind und bis ich an der Reihe bin sind die 3 Jahre schon rum.

Was würdet ihr machen?

schuldenberatung, Schulden, Gericht, Gerichtsvollzieher, schuldner

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gerichtsvollzieher