Gerichtsvollzieher?

6 Antworten

Es kommt ein wneig auf die Haushaltsführung an. Wenn es eine gefestigte Partnerschaft ist, können gemeinsam genutzte "luxusgegenstände" aus dem Haushalt gepfändet werden. sind z.B. 2 Fernsehgeräte da, darf eines mitgenommen werden etc. An sonsten hat es Schubert 610 schon bombig erklärt :-)

Ja und Nein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Der Gerichtsvollzieher prueft vor dem Pfaenden nicht die Eigentumsverhaeltnisse und kann das auch gar nicht. Er nimmt mit, was er verwerten kann.

Nimmt er etwas mit, das dem Schuldner gar nicht gehoert, kann der tatsaechliche Eigentuemer vom Gerichtsvollzieher gegen entsprechende Eigentumsnachweise die Herausgabe verlangen.

der Freund muß nachweisen das die Sachen ihm gehören, ansonsten ist ein Gerichtsvollzieher wie ein kleines Kind, alles was er sieht will er haben.

er kann alles was im Haus ist pfänden.

in solchen Fällen sind immer Rechnungen gut als Nachweis dass es nicht so ist.

alles andere entscheidet der GV