Wie viel Bargeld darf man besitzen, wenn der Gerichtsvollzieher kommt?

8 Antworten

Es gibt keine Pfändungsfreigrenze. Der Gerichtsvollzieher nimmt alles bis die Forderung komplett ausgeglichen ist.

Ranzino  01.10.2019, 22:21

nein, das geht auch gar nicht. nur weil dein Gehalt/Lohn sich nun in Form einiger Scheinchen in deinem Besitz befindet, gilt trotzdem noch die Pfändungsgrenze.

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DogDiego  01.10.2019, 22:34
@Ranzino

Schau unter Taschenpfändung nach und überzeuge Dich selbst von der Richtigkeit meiner Behauptung

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Ranzino  01.10.2019, 22:43
@DogDiego

da stand trotzdem was von Existenzminimum sichern.

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RRatlos  06.10.2019, 20:40

Nach §811 I Nr. 8 ZPO ist auch bereits ausgezahltes Einkommen sehr wohl geschützt. Maßgebend für die Berechnung des unpfändbaren Betrags ist neben den aktuellen Pfändungsfreigrenzen allerdings vor dem Gerichtsvollzieher auch der Tag der Pfändung bis zum nächsten Zahlungstermin des Einkommens. Vereinfacht gesagt ist der unpfändbare Betrag zum Ende des Monats dadurch geringer als am Anfang des Monats, sofern denn das Einkommen am Ende des Monats gezahlt wird.

Die genaue Berechnung dürfte sich in der Praxis für die Gerichtsvollzieher*innen teils schwierig gestalten, im Endeffekt genießt man aber den selben Schutz wie im Rahmen der Forderungspfändung.

Es wäre doch auch äußerst inkonsequent, wenn man den Schuldner in der Forderungspfändung schützen würde, aber dann nicht vor dem Gerichtsvollzieher.

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Es gibt keine Freigrenze.

Google mal:

Gerichtsvollzieher Taschenpfändung

Du darfst immer so viel Bargeld besitzen wie du willst, auch wenn der Gerichtsvollzieher vorbei kommt.

Im günstigsten Fall, soviel um die Schulden zu begleichen und von dem Rest noch gut leben zu können.

Soviel Du willst, aber er fragt natürlich auch nach Bargeld und schaut sich in der gesamten Wohnung um.