Nimmt der Gerichtsvollzieher meine Sachen auch mit?

7 Antworten

Hallo.

Du brauchst erstmal die Rechnungen um zu beweisen, dass die Sachen wirklich von dir sind.

Dann bist du an sich auf der sicheren Seite.

Lebt ihr denn in einer Wohngemeinschaft? Beziehen deine Eltern Arbeitslosengeld 2? Wenn ja, dann solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen.

Du könntest die Sachen aber auch einfach bei einem Freund abstellen.

MfG

Anonymous220116 
Fragesteller
 11.10.2019, 13:16

Vielen Dank. Ja wohnen wir und wir beziehen kein Arbeitslosengeld. Die Rechnungen habe ich leider alle nicht mehr da ich das alles seit mindestens einem Jahr schon besitze ..

0
Dummkopf98  11.10.2019, 13:18
@Anonymous220116

Kann ich nachvollziehen. Räum es umbedingt aus der Wohnung (Versuch aber bei den Verkäufern die Rechnungen anzufragen). :)

0

Wenn du belegen kannst, dass es deine Sachen sind, dann werden die natürlich nicht gepfändet.

Glaubwürdig muss das Ganze aber auch noch sein.

Wenn also jetzt zb deine Eltern ihren Fernseher auch noch in dein Zimmer stellen und dir einen Kaufbeleg auf dem kein Name steht dafür geben damit du "beweisen" kannst, dass es dein Gerät ist - in dem Zimmer steht aber schon dein eigener Fernseher, dann ist das SEHR unglaubwürdig. Kein normaler Mensch hat zwei Fernseher im gleichen Raum stehen wenn er dort alleine wohnt.

Das war jetzt nur ein Beispiel. Fernseher werden sowieso kaum gepfändet weil man sie kaum finanziell verwerten kann.

mepeisen  11.10.2019, 13:13
Fernseher werden sowieso kaum gepfändet weil man sie kaum finanziell verwerten kann.

Und weil sie zum Grundbedarf gehören (jedenfalls einer pro Haushalt) und damit maximal ein Austausch gegen ein älteres Gerät in Frage kommt. ;-)

1

Ja und Nein. Ganz grundsätzlich dürfen deine Sachen nicht gepfändet werden.

Aber: Der Gerichtsvollzieher muss die Eigentumsverhältnisse nicht prüfen. Im Regelfall wird er die Finger davon lassen, wenn du ihm einen entsprechenden Kaufbeleg mit deinem Namen vorlegst. Sofern er überhaupt in dein Zimmer guckt.

Falls er es dennoch pfänden will: Der Weg führt dich dann zum Gericht mit einer sogenannten Drittwiderspruchsklage. Du musst dann beweisen, dass es dein Eigentum ist und das Gericht prüft das dann.

Nein, Deine Sachen gehören Dir. Allerdings solltest Du das glaubhaft versichern oder - noch besser - durch Belege (Garantien, Kontoauszüge etc.) nachweisen können.

Da Gerichtsvollzieher selten ganz neu im Geschäft sind, kennen sie ihre Pappenheimer und merken schon, ob eine Angabe stimmt oder nicht.

Also, als damals der GV bei meinem achso tollen EX vor der Tür stand und bei ihm pfänden wollte, konnte ich mit diversen Rechnungen bezeugen das es sich bei diversen Dingen um meine Sachen handelt (Herd, Waschmaschine, Anlage, Trockner, Kühlschrank), davon hat der GV dann auch die Finger gelassen weil´s ja nicht der Kram von meinem Ex war, der Rest von meinem Ex war dann völlig irrelevant bzw hatte im Grunde 0 Wert in den Augen des GV´s da musste er dann was unterschreiben das in der Zeit nichts bei ihm zu holen war.

Am besten such mal alles zusammen was du an Rechnungen und Belegungen hast, am besten wäre es natürlich wenn dann auch wie andere schon sagten dein Name irgendwie drauf vermerkt wurden das macht das ganze einfacher, bei Rechnungen ohne Name kann es vermutlich doch passieren das deine Sachen miteinkassiert werden.

Hüte dich, Sachen verschwinden zu lassen damit tust du dir absolut keinen gefallen, die GV sind nämlich nicht blöd und es kann auch vorkommen das er nochmal auftauchen bei deinem Eltern.