Darf ein Gerichtsvollzieher in jeden Raum wenn ich mit meinen Eltern und Geschwistern in einer Wohnung lebe?

4 Antworten

Er darf alle Räume betreten, zu denen Du auch Zugang hast.

Gepfändet werden dürfen trotzdem nur Sachen, bei denen zumindest zu vermuten ist, dass sie Dir gehören.

Hätte er das Recht auf den Dachboden zugehen und zu pfänden obwohl es nicht mir gehört?

Ja, hat er. Der Gerichtsvollzieher kann pfänden, was sich in Deinem Gewahrsam befindet. Die Eigentumsverhältnisse kann er oft und muß sie auch nicht prüfen. Wenn Du ein junger Mann sein solltest, wird er Mamas Pelzmantel vermutlich nicht mitnehmen, denn da ist ja anzunehmen, daß der Mantel nicht Dir gehört. Ist das aber absolut unklar, darf er die Sachen durchaus erstmal mitnehmen. Dann kann der Eigentümer mittels der Drittwiderspruchsklage seinen Anspruch geltend machen.

 Dass eine Sache einem anderen gehört, kann der Gerichtsvollzieher (regelmäßig) nicht sehen und auch nicht prüfen. Der Gerichtsvollzieher kann daher diese Sachen pfänden;

Der Eigentümer muss dann bei Gericht eine Drittwiderspruchsklage einreichen und dabei sein Eigentum nachweisen; 

Ehe er irgendwo einen Kuckuck anbringt, wird er erst einmal versuchen, ob Du nicht die Schuld in Raten abzahlen könntest. Wenn Ihr das nicht klären könnt, hat er ein Recht Dein gesamtes Wohnbereich zu inspizieren, auch den Dachboden, könntest ja dort was Wertvolles versteckt haben. Findet er etwas, was Dir nicht gehört, muß der Eigentümer das nachweisen.