Darf der Gerichtsvollzieher meinen Hund pfänden denn ich lebe mit meinen Eltern noch aber die schulden haben nur sie?
Hallo, ich hab die Frage ob der Gerichtsvollzieher meinen Hund pfänden würde ( einen Lagotto romagnolo- italienischer Wasserhund ) ich lebe noch mit meinen Eltern arbeite auch und der Hund ist auf meinen Namen registriert. Mein Vater hard enorme Schulden . Wenn der Gerichtsvollzieher kommt kann er meinen Hund pfänden ? Ich habe ihn in Italien gekauft damals. Würde mich über eine Antwort freuen danke im voraus :)
4 Antworten
Lebende, nicht kommerziell gehaltene Tiere werden nicht gepfändet.
Die Pfändung eines wertvollen Tieres im häuslichen Bereich richtet sich nach § 811c Abs. 1 ZPO. Danach ist ein Tier, das im häuslichen Bereich nicht zu Erwerbszwecken gehalten wird, grundsätzlich unpfändbar.
Dazu kommt dann noch die schlichte Tatsache, dass bei einer Pfändung auch zwischen dem Aufwand der Pfändung als solcher und dem möglichen Ertrag abgewogen wird. Und da dem Schuldner auch die Gelegenheit eingeräumt werden muss, das Pfand abzulösen, hieße das den Hund erst mal in einer anderen Unterkunft unterzubringen. Selbst bei wertvollen Tieren ein Aufwand, der dem Ziel nicht gerecht wird.
Unsinn! Lebewesen werden nicht gepfändet! Davon abgesehen, dass Du überhaupt keine Schulden und nichts mit dem Mann zu tun hast. Die werden nicht auf Angehörige übertragen, das gab es nicht mal im Mittelalter.
Nein ein Lebewesen darf man soweit ich weiss nicht pfänden,ausserdem sind es nicht deine schulden
Theoretisch Ja.
Erklärung?