Warum Pfänden Gerichtsvollzieher heutzutage kaum noch Gegenstände?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Denke weil die Ware in der Regel kaum etwas Wert ist, müsste ja wieder verkauft werden. Bei teuren Autos oder Liegenschaften würde man sich eher die Mühe machen. Und Arbeit ist es auch, da werden sich wohl kaum Freiwillige finden.

ja .. .kriegt man nur billigst los. das müsste schon noch neu sein. und selbst dann ist nur das was in den letzten 2 Jahren veröffentlicht wurde gut verkäuflich

Iphone darf er wohl behalten wenn er sonst kein Telefon hat.

PS5 hätten sie nehmen könnne -- war aber wohl nicht genug.

Gaming PC zählt erstmal nur als PC und der wird gerechnet, dass er ihn für Schule und Arbeit braucht.

Beim Gerichtsvollzieher kommt außerdem nur 50% von dem raus was du z.B. bei Ebay hättest erzielen können. Also es wird ja angekündigt dass er kommt. In der Zeit davor selbst das Zeug verkaufen.

Die meisten Waren verlieren bereits nach dem Auspacken dermaßen an Wert, dass es sich nicht mehr lohnt zu pfänden. Zudem kann es sein, dass der entsprechende Gegenstand zum „Leben“ dazu gehört ( weiß gerade nicht mehr die genaue Bezeichnung, dafür gibt es auch ein Wort in der Fachsprache ;) ) und es sich dabei z.B. um keinen Gegenstand handelt, welcher nunmal 1.000 o.Ä. bringt, sodass man diesen noch gegen ein günstigeres Gerät tauschen könnte.

Wie kommst Du darauf, daß "heutzutage kaum noch" gepfändet wird?

Selbstreparierte Geräte haben natürlich kaum Wert und eigenen sich nicht für eine Pfändung.

Nach dem Unterscheid zwischen einem Hausbesuch um einer Vorladung fragst Du nicht ernsthaft?


Himmelsky 
Fragesteller
 26.08.2022, 07:51

Soweit ich weiß muss man doch beim Gericht eine Eidesstattliche Versicherung unterschreiben.

Muss man das nicht zuhause auch machen?

Ich frage weil ich es nicht weiß 😅

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Agamemnon712  26.08.2022, 08:07
@Himmelsky

Nach meiner Kenntnis wird man zur Abgabe der Vermögensauskunft grundsätzlich vorgeladen. Sie kann jedoch auch zu Hause beim Schuldner erfolgen.

Der Ort der Abgabe spielt nach meiner Kenntnis keine Rolle bzw. ist nach meiner Kenntnis vom Gesetz nicht vorgeschrieben und obliegt dem Ermessen des zur Abnahme befugten Vollstreckungsbeamten.

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Das ist ganz einfach:
Der Wert des gepfändeten Gegenstandes muss abzüglich der durch die Verwertung - in der Regel Versteigerung - anfallenden Kosten einen "Gewinn" erbringen, zudem muss dieser Erlös signifikant sein, es wäre unverhältnismäßig, wenn bei einem Gegenstand im Wert von 100 € nach Abzug der Kosten nur ein oder zwei Euro als echter Beitrag zur Tilgung der Forderung übrig bliebe.

Gerade Technik verliert sehr schnell an Wert und für viele Dinge gibt es heute keinen Markt mehr.