Gerichtsvollzieher Taschenpfändung?

4 Antworten

Er darf es nur, wenn der Schuldner nicht der Durchsuchung widerspricht bzw. wenn er nach einer vorhergehenden Weigerung einen Durchsuchungsbeschluss vorweisen kann. Da die Taschenpfändung eine Sachpfändung ist, gibt es keine Freigrenze.

Freigrenzen bei Bargeld gibt es nur, wenn es sich um die Barauszahlung von Arbeitseinkommen handelt.

Letztendlich sind Taschenpfändungen nur interessant, wenn ein dickes Gummiband die Geldscheine im Portemonnaie zusammenhält.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – (keine Rechtsberatung)

DieFragende306 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 03:07

Da hält leider kein Gummiband die Scheine zusammen 😅

Bergfex49  17.05.2025, 07:24
@DieFragende306

ich weiss ein schwacher Trost, aber wenigstens kann er Dir nicht nehmen was Du nicht hast.

Die Taschenpfändung ist nur in Ausnahmefällen zulässig und nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Schuldner Bargeld oder pfändbare Gegenstände bei sich hat. Der Gerichtsvollzieher muss stichhaltige Gründe haben, um anzunehmen, dass die Taschenpfändung erfolgreich sein wird.

Hallo,

Natürlich darf er das!

Ja darf er. Ja er darf auch pfänden


DieFragende306 
Beitragsersteller
 16.05.2025, 20:14

Den kompletten Betrag aus dem Portmonee ?

Glasbernd  16.05.2025, 20:26
@DieFragende306

Geht aus der Art des Vollzugsbescheids hervor. In der Regel - Ja. Auch andere Wertgegenstände wie Schmuck, teure Designerklamotten, Laptop oder auch Handys darf er konfzieren.

Glasbernd  16.05.2025, 20:46
@DieFragende306

Mach bei der Bank ein kostenloses Pfändungsschutzkonto. Sind dazu verpflichtet.

Es gibt einen Freibetrag, je nach Lebenssituation, an den kann auch der Geruchtsvollzieher nicht ran.