Gerichtsvollzieher Taschenpfändung?
Guten Abend, wenn der Gerichtsvollzieher bei einem vor der Haustür steht und in der Wohnung nach Wertsachen und Bargeld sucht, darf er dann auch in meiner Handtasche nach Geld in meinem Portmonee suchen ? Oder danach fragen wie viel Geld ich im Portmonee habe ? Und wenn ja gibt es da einen Betrag den man behalten darf ?
4 Antworten
Er darf es nur, wenn der Schuldner nicht der Durchsuchung widerspricht bzw. wenn er nach einer vorhergehenden Weigerung einen Durchsuchungsbeschluss vorweisen kann. Da die Taschenpfändung eine Sachpfändung ist, gibt es keine Freigrenze.
Freigrenzen bei Bargeld gibt es nur, wenn es sich um die Barauszahlung von Arbeitseinkommen handelt.
Letztendlich sind Taschenpfändungen nur interessant, wenn ein dickes Gummiband die Geldscheine im Portemonnaie zusammenhält.
ich weiss ein schwacher Trost, aber wenigstens kann er Dir nicht nehmen was Du nicht hast.
Die Taschenpfändung ist nur in Ausnahmefällen zulässig und nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Schuldner Bargeld oder pfändbare Gegenstände bei sich hat. Der Gerichtsvollzieher muss stichhaltige Gründe haben, um anzunehmen, dass die Taschenpfändung erfolgreich sein wird.
Hallo,
Natürlich darf er das!
Ja darf er. Ja er darf auch pfänden
Geht aus der Art des Vollzugsbescheids hervor. In der Regel - Ja. Auch andere Wertgegenstände wie Schmuck, teure Designerklamotten, Laptop oder auch Handys darf er konfzieren.
Ich hätte wenn nur ein bisschen Bargeld im Portmonee 😅
Mach bei der Bank ein kostenloses Pfändungsschutzkonto. Sind dazu verpflichtet.
Es gibt einen Freibetrag, je nach Lebenssituation, an den kann auch der Geruchtsvollzieher nicht ran.
Da hält leider kein Gummiband die Scheine zusammen 😅