Ich frage mich ganz ehrlich, wie weit die Kontrolle in diesem Land noch gehen soll.
Ein Verwandter von mir – mein Cousin – lebt in Deutschland, bezieht zurzeit Bürgergeld vom Jobcenter.
Jetzt plant er eine Reise in die Heimat, nach Afghanistan – aber nicht zum Spaß, sondern weil er dort Prediger (dāʿī) ist und regelmäßig islamische Verpflichtungen erfüllen muss.
Er reist also nicht zum Baden oder Shoppen, sondern um Dīn zu dienen. Fī sabīli Llāh.
Und was macht das Jobcenter?
Es will wissen:
„Wohin genau reisen Sie? Wo werden Sie übernachten? Wie lange genau bleiben Sie?“
Ist das euer Ernst?!
Seit wann muss man sich vor deutschen Behörden dafür rechtfertigen, wenn man in die Heimat fährt – besonders als gläubiger Muslim mit religiösem Auftrag?!
Wir Muslime haben Pflichten, die über Urlaub und Freizeit hinausgehen.
Wenn ein dāʿī nach Afghanistan fährt, dann ist das ʿibāda, keine Erholung.
Und selbst wenn – wer seid ihr, dass ihr fragt, wohin jemand Urlaub macht?
Gilt das nur, wenn jemand nach Afghanistan fährt? Oder fragt ihr auch, wenn einer nach Malle fliegt, saufen geht und sich in der Sonne brät?
Wieso darf ein Muslim nicht in sein Heimatland reisen, ohne sich wie ein Krimineller zu rechtfertigen?
Nur weil er Bürgergeld bekommt?
Das Grundgesetz schützt doch die Reisefreiheit, oder nicht?
Oder gilt das nur für Leute, die nichts mit Religion am Hut haben?