Alg1 Fiktiv berechnen?

2 Antworten

Bei der fiktiven Bemessung wird die Höhe des Arbeitslosengeldes nach der auf die Vermittlung ausgerichteten Qualifikationsstufe (Hochschulabschluss, Fachschulabschluss, Ausbildungsabschluss, kein Abschluss) pauschal festgelegt. Es erfolgt keine tatsächliche Berechnung.

Sagen wir mal ganz grob über den Daumen, dass Dir die Agentur für Arbeit dann im gutgläubigen Vorschuss in etwa zwischen 60-80% der bislang vermuteten Leistungen bewilligen wird um weitmöglich etwaige Überschusszahlungen erst mal zu vermeiden.

Hatte ich selbst mal bei dem ein oder anderen Plötzlich-Pleitegeier und dann Zahlungs-Drückeberger bis zur Klärung der Sachlage. War bei mir allerdings meist noch vor Agenda 2010.