Hallo. Meine Freundin ist spanische Staatsbürgerin, ich Deutscher. Wir planen zur Zeit Kinder zu haben.
In Spanien ist es üblich, dass jeder nach der Ehe seinen Nachnamen behält und die Kinder erhalten als ersten Nachnamen den des Vaters und den zweiten Nachnamen den der Mutter.
Nach deutschem Recht ist das aber nicht erlaubt. Jetzt ist unsere Idee kurz vor der Entbindung nach Spanien zu reisen, damit diese Regelung der Doppel-Nachnamen möglich ist.
Aber mein Gedanke ist, ob die spanische Reglung nicht auch in Deutschland möglich ist, da sie ja spanische Staatsbürgerin ist.
Weiß da jemand etwas?