Hey. Ich bräuchte mal Hilfe von Kennern:
Wir haben vor 2 Monaten bei einem Händler einen gebrauchten VW Touran gekauft, TÜV sei brandneu.
Jetzt ist die Drosselklappe kaputt. Der Händler reparierte selbst, auf Anfrage gestern meinte er, er müsse erstmal schauen ob das unter die Garantie fällt.
Das Auto ist jetzt fertig und der gute Herr will jetzt 200 Euro dafür. Ich habe jetzt aber vermehrt, auch bei ADAC gelesen, dass die Drosselklappe KEIN Verschleißteil sei.
Wer ist hier im Recht und müssen wir zahlen? Ich kann mir vorstellen, dass der Herr das Auto nicht mehr rausgibt bis wir zahlen. Daher möchte ich sicher sein, wie die rechtliche Lage ist.