Knöllchen gerechtfertigt? Parken außerhalb des markierten Bereichs auf Bürgersteig?
Hallo zusammen,
leider habe ich heute ein Knöllchen mit folgendem Tatbestand erhalten: "Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg." (TBNR 112454).
Da ich mir nicht genau sicher bin, ob es daran lag, dass ich minimal außerhalb der weißen Markierung stand, wollte ich euch um Rat bitten, ob das wirklich rechtens war. :/
Das Heck meines Autos schloss bündig mit der äußeren Seite des Blumenkübels ab. An genau dieser Stelle waren es 135cm Distanz zwischen Karosse und Kübel. Passen da zwei sich entgegenkommende Rollstuhlfahrer durch? Und falls nein, würden sie durchpassen wenn ich ca. 25cm weiter links stünde?
Außerdem geht der Bürgersteig hinter dem Blumenkübel ja auch noch gut 3 Meter in die Breite weiter mit einem gesenkten Bordstein, auf den problemlos Rollstuhlfahrer drauf fahren könnten (siehe linke Seite im Bild Vorderansicht).
Was meint ihr? Kann ich der Verwarnung widersprechen und dort eine Erklärung hinschicken? Habe ich irgendwelche Chancen?
Vielen Dank im Voraus! :)
