WAASS? Sind diese zwei Fragen nicht unlogisch?
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall...
- Dürfen sie auch am Tage Nebelscheinwerfer einschalten UND
- müssen sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren!
Nicht Seltsam?
Denn wenn ich bei erheblichen Sichtbehinderungen mit Abblendlicht fahren MUSS, warum DARF ich da noch Nebelscheinwerfer einschalten? Bzw umgekehrt; wenn ich schon Nebelscheinwerfer eingeschaltet HABE- warum noch das Abblendlicht? Versteht ihr mich oder verstehe ich etwas falsch?