Darf ich noch meinen führerschein machen?

1 Antwort

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist lt. § 315 StGB eine Straftat. Wenn dein Kollege angegeben hat, dass du ihm ins Lenkrad gegriffen hast und man zum Schluss kommt, dass es tatsächlich ein gefährlicher Eingriff war, dann wird sich ein Gericht deiner annehmen und bestimmen was deine Strafe sein wird.

Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bishin zu 5 Jahren Freiheitsstrafe. Ebenso kann dir der Führerschein entzogen werden bzw. du deine FS-Ausbildung vergessen.

Und dann vergiss die Kosten, die du durch die Behinderung verursacht hast, nicht. Das wird nicht billig. Ob da noch Geld für den FS übrig bleibt?