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Von der FH an die Universität TU Braunschweig?

Hallo,

Als Hintergrundinformation: Mein Name ist Leon,(21) ich habe nach meinem Abitur (Mathe Physik Abi (2.3) ein duales Studium als Wirtschaftsingenieur an einer Fachhochschule gemacht mit einer BA (1.3) abgeschlossen und eine Gesamtnote von 2.5 erhalten. Neben dem Abschluss „Bachelor of Engineering“ besitze ich nun auch einen Gesellenbrief als „Feinwerkmechaniker“

Ich verfolge schon seit langen das Ziel „Master of Science“ an einer technischen Universität zu erlangen denke jedoch, dass der Abschluss an der FH mir diesen Weg verbaut hat. Ich bin kein Überflieger, bin allerdings bereit alle dafür nötigen Aufwände meinerseits zu tätigen.

Mit meinen belegten Kursen erfülle ich an keiner Universität die vollständigen Zulassungsbedingungen. Die meisten erfülle ich dabei an der TU Braunschweig. (alle bis auf ein 10 Wochen Praktikum und 4CP Programmierung 4CP Regelungstechnik u. 2CP Mathematik)  Auch wenn in den Zulassungsbedingungen und in den Prüfungsordnung keine Stellen zu finden sind die ein „Nachholen durch Vorsemester“ beschreibt, habe ich von Einzelfällen gehört wo dies möglich war.

Meine folgende Frage beziehen sich auf alle, die mit dem Thema (von FH auf UNI) kontakt hatten, auf Studenten und Alumni von Braunschweig und andere, die nützliche Informationen dazu haben. Mein Plan war es als Bachelor in der TU einzuschreiben (Wirtschaftsingenieurwesen B Sc.) und die fehlenden Kurse nachzumachen. Nach einem oder maximal zwei Semester wollte ich dann auf einen Master wechseln.

1.     Gibt es tendenziell Erfahrungen mit diesem Thema bei euch?

2.     Was haltet ihr von meinem „Plan“ den B o Sc. Als „Aufstiegstreppe“ zu nutzen?

3.     Ist ein einschreiben an der TU Braunschweig auch unter Nutzung meines jetzigen Bachelors möglich?

4.     Haltet ihr es für möglich einen konsekutiven Master an der TU nach einem Bachelor an der FH zu schaffen? 

Ich danke euch im Voraus für die Antworten, mit freundlichen Grüßen,Leon

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Was passiert wenn man sich bereits an einer FH eingeschrieben hat aber im Nachrückverfahren an der "Wunsch-HS" angenommen wird?

Schönen guten Abend zusammen.

Ich denke der Frage lässt sich der Casus knacksus schon entnehmen. Ich habe mich für das 1. Semester 17/18 an mehreren Hochschulen/Fachhochschulen beworben. Von meinem absoluten Favoriten wurde ich dabei nicht angenommen. Nicht wegen einer Zulassungsbeschränkung, sondern weil es so viele Bewerber gibt. Nach der "Rangliste" bin ich #173 von 167 Studienplätzen, die zu vergeben sind.

Von der Hochschule die meine zweite Wahl ist habe ich heute ein Zulassungsangebot erhalten.  Unter normalen Umständen hätte ich mich hier immatrikuliert, da der Spatz in der Hand bekanntlich besser ist, als die Taube auf dem Dach. Ich habe mir aber von einem persönlichen Bekannten im selben Studiengang sagen lassen, dass 7 Plätze im Nachrückverfahren kein Problem seien. Von einem eventuell positiven Ausgang des Verfahren erfahre ich aber erst Mitte August wenn auch an der anderen FH das Zeitfenster zur EInschreibung geschlossen ist (Zumindest meine ich das ...).

Ich habe Sorge, dass eine Einschreibung irreversibel und verbindlich ist. Oder kann ich mich bedenkenlos einschreiben und dann bei Zusage der anderen FH austragen ?

Wenn ich mich unklar oder missverständlich ausgedrückt habe bitte nachfragen. VIelen Dank im Voraus.

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