EBay – die besten Beiträge

Ebay -Käufer will nachverhandeln, kann er das tun?

Ich habe ein Objektiv bei ebay verkauft, der Verkäufer war zufrieden mit dem Artikel und bestätigte mir dies ebenfalls in einer Mail als Rückmeldung .
Leider habe ich den Fehler gemacht und das Objektiv in der Beschreibung als "ca . 3 Jahre alt " bezeichnet , was leider nicht stimmte . Es war von 2014.

Nun meldete sich der Käufer und sagte der Preis wäre für ein 6 Jahre altes Objektiv unakzeptabel und er setzte mir eine Frist von 3 Tagen um Ihm einen Preisnachlass zu geben oder er meldet den Fall ebay. Ich würde das Objektiv zwar zurück nehmen obwohl dies explizit im Angebot ausgeschlossen wurde , aber ich bin mir unsicher ob ich dann auch wieder ein tadelloses Objektiv zurück bekomme .

10 Tagen nach der positiven Bewertung und 14 Tage nach Kauf startete der Hersteller des Objektives eine Cashback Aktion , wo das Modell 300 euro günstiger angeboten wird als normalerweise .
Ich bot das Objektiv für 600€ an und akzeptierte den Preisvorschlag von 500€.
Aufgrund der Cashback Aktion bekommt man das Objektiv jetzt für 599€ anstelle von 899€.
Ich vermute der Käufer bemerkte die Aktion und ärgert sich darüber das er für 99€ mehr jetzt ein neues Objektiv inklusive Gewährleistung bekommen könnte .

Da Ich aber nichts von der Aktion wissen konnte, und ich den damaligen Neupreis von 899€ bezahlte , hätte ich einem Verkauf nie unter 500 € zugestimmt insbesondere da Zubehör im Wert von 70€ dem Objektiv beilag.

Hat der Käufer Anspruch auf Rückerstattung ?

Recht, eBay

Käufer nutzt Käuferschutz von PayPal zu unrecht, was tun?

Hallo, ich habe ein Elektronisches Gerät über EB*Y verkauft, der Wert betrug 50€.

Das Gerät war in einem einwandfreien Zustand, besser gesagt "Neuwertig".

Es hatte keine Macken, Kratzer oder andere Beschädigungen.

Es handelt sich hierbei um ein Smartphone (Neupreis liegt nur bei 100€).

Ich habe es gründlich fotografiert, auch im eingeschalteten Zustand.

In meiner Anzeige wurden korrekte Angaben gemacht und der Vermerk "Es handelt sich um einen Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Rückgabe!" war auch gegeben.

Das Gerät wurde über PayPal (mit Käuferschutz) bezahlt.

Der Versand erfolgte als Versicherter DHL Versand bis 500€ Warenwert.

Nach Erhalt der Ware teilte mir der Käufer mit, dass alles in Ordnung ist und er zufrieden ist.

Knapp 2 Wochen später schreibt mir der Käufer, dass das Smartphone angeblich nun defekt sei.

Er hat den PayPal Käuferschutz in Anspruch genommen und nun bin ich mit PayPal im direkten Kontakt. Ich habe Screenshots der Anzeige und des Chatverlaufs eingereicht, sowie auch Fotos des Smartphones.

Ich bin der Meinung, der Käufer hat das Smartphone selbst beschädigt, warum sonst sollte man sich erst nach 2 Wochen melden?

Ich weiß leider nicht wie ich da wieder raus komme.. er möchte nun sein Geld zurück und das Smartphone ist nun defekt, selbst wenn er es zurück schickt bleibe ich ja auf den Kosten sitzen, da es nun nicht mehr zu gebrauchen ist.

Ich habe leider das Gefühl, dass PayPal viel mehr zum Käufer hält, anstatt richtig auf das Thema einzugehen.

Den Betrag von 50 € haben sie mir bereits von meinem PayPal Konto abgezogen.

Was kann ich nun tun?

Recht, eBay, PayPal-Käuferschutz

Meistgelesene Beiträge zum Thema EBay