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Heirat deutsch-albanisch - was können wir tun?

Hallo an alle, bevor ich zur Fragestellung komme, schildere ich euch erstmal den Sachverhalt an sich.

Ich bin nun seit längerem mit meinem Freund zusammen - er ist Albaner und war bisher mit Visum in Deutschland, welches auch einige Male verlängert wurde. Er wird am 30.06. für ca. ein viertel Jahr nach Albanien fliegen, um dort seine Familie zu besuchen und hat mir bereits gesagt, dass er dann erstmal nur ein "Besuchervisum" mit Begrenzung auf 3 Monate bekommt, welches dann auch leider nicht verlängert werden kann.

Da das auf Dauer ja nicht wirklich ein toller Zustand ist, haben wir überlegt, ob wir nicht heiraten könnten. Natürlich steht dabei für uns nicht allein die Tatsache im Vordergrund, dass er dann dauerhaft hier bleiben kann - wir wollen sowieso irgendwann heiraten und können uns auch vorstellen, irgendwann Kinder zu bekommen. Da haben wir uns nun überlegt, dass es daher ja nicht den all zu großen Unterschied macht, ob wir in ein paar Monaten heiraten oder noch ein paar Monate länger warten - verlobt sind wir bereits und 2016 hatten wir so oder so dafür angedacht.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Wenn wir uns nun dafür entscheiden, diesen Schritt zu gehen - ist es dann für ihn möglich, mich in dem Zeitraum dieser drei Monate, die er regulär hier bleiben kann, gleich hier in Deutschland zu heiraten, trotz dass er keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt? Oder müsste ich dafür nach Albanien fliegen, wo wiederum ich keine Staatsbürgerschaft besitze?

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten und Ratschläge.

LG

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Unterschied zwischen Dokumentenakkreditiv und Dokumenteninkasso?

Hi Leute,

ich stehe kurz vor meiner Prüfung zur Außenhandelskauffrau und muss mich beim Lernen unter anderem mit dem Dokumentenakkreditiv und dem Dokumenteninkasso beschäftigen. Ich kenne zwar jetzt den Ablauf wie das jeweils funktioniert und habe auch alles schön brav auswendig gelernt, aber ich sehe keinen großen Unterschied zwischen den beiden Zahlungsarten. Klar weiß ich, dass das Akkreditiv zur Zahlungssicherung verwendet wird aber ist das beim Inkasso nicht auch der Fall? Ich verstehe das so, dass beim Akkreditiv der Importeur dem Exporteur ein unwiederrufliches Zahlungsversprechen macht und daraufhin vom Exporteur erst die Ware erhält (grob erklärt). Beim Inkasso ist das so, dass der Importeur den Exporteur so zu sagen "erpresst" ("Gib' mir die die Dokumente, dann erhälst du das Geld").

Habe ich das richtig verstanden? Beim Akkreditiv ist der Importeur der Benachteiligte, d.h. der Importeur will etwas vom Exporteur also muss der Importeur etwas tun (Zahlungsversprechen geben) und beim Inkasso ist das so, dass der Export der Benachteiligte ist, d.h. der Exporteur will etwas vom Importeur also muss der Exporteur etwas tun (die Papiere vorlegen).

Kann sein, dass ich mir die Frage selbst beantwortet habe aber es wäre schön, das noch einmal bestätigt zu bekommen. Dadurch, dass ich diesen Text getippt habe, habe ich einige Unklarheiten die ich vorher hatte zwar etwas geklärt aber ich möchte nur die Bestätigung haben, dass das was ich mir so zusammen gespinnt habe auch richtig ist.

Vielen Dank im Voraus!

Zohrals

Wirtschaft, Bank, Dokumente, Zahlungsarten

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