Die Geschäftsordnung des Landtags Thüringen ist klar formuliert:
Der Alterspräsident wollte diese Punkte nacheinander abarbeiten, wurde aber ständig durch CDU, SPD, BSW, Linke daran gehindert weiter zu machen.
Das einzige Ziel des Alterspräsidenten muss ja sein, einen Landtag zu konstituieren.
Daran hat er sich strikt gehalten.
Hier steht nichts davon drin, dass die Anträge zur Geschäftsordnungsänderung durchgeführt werden können - schließlich ist der Landtag ja nicht konstituiert. Da könnten ja sonst irgendwelche Anträge eingebracht werden.