Artikel 146 des Grundgesetzes stellt eine sogenannte „Schlussbestimmung“ dar. Er bedeutet, dass das Grundgesetz zwar ursprünglich als „vorläufige Ordnung“ gedacht war (es wurde 1949 bewusst nicht als Verfassung bezeichnet), aber seit der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 für das gesamte deutsche Volk gilt.
Zugleich enthält Artikel 146 die Möglichkeit, das Grundgesetz durch eine neue, vom gesamten deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung zu ersetzen. Eine solche Verfassung müsste:
- durch eine verfassungsgebende Versammlung oder ein vergleichbares Verfahren entstehen,
- vom Volk selbst in einem Referendum bestätigt werden.
Bis heute (Stand: Juli 2025) ist keine solche neue Verfassung beschlossen worden. Das Grundgesetz bleibt somit weiterhin in Kraft und ist faktisch zur dauerhaften Verfassung Deutschlands geworden.
Wusstet Ihr das? Warum nimmt man das so hin?