CSD-Angriff: Staatsbürgerschaft von Tatverdächtigen nennen?

In Münster ist beim örtlichen "Christopher Street Day" kürzlich eine Transperson namens Malte C. erschlagen worden. Diese wollte drei Frauen helfen, die der Täter zuvor als "dreckige Lesben, dreckige Huren" beschimpft hatte. Die Polizei konnte einige Tage später einen 20-jährigen Tatverdächtigen ermitteln und am Hauptbahnhof festnehmen.

In Medienberichten heißt es:

Seine Nationalität sei den Ermittlern bekannt, werde aber nicht genannt, sagte Oberstaatsanwalt Dirk Ollech gegenüber dpa. Es sei kein Zusammenhang zu sehen zwischen der Nationalität und der mutmaßlichen Tat.

Die "Bild"-Zeitung enthüllte kurze Zeit später, dass der Tatverdächtige ein abgelehnter Asylbewerber namens Nuradi A. ist und die russische Staatsbürgerschaft besitzt. Das Blatt schreibt:

Der Vater lebt nach BILD am SONNTAG-Informationen in Tschetschenien, einer russischen Teilrepublik im Nord-Kaukasus, in der Homosexuelle seit vielen Jahren drangsaliert und sogar in Folter-Lagern umgebracht werden. Die Rechtsordnung orientiert sich an einer strengen Auslegung des Islam. Präsident Ramsan Kadyrow (45) herrscht brutal als Putins Statthalter. Tschetschenen besitzen die russische Staatsbürgerschaft.

Sollten Staat und Medien die Staatsbürgerschaft von Tatverdächtigen schwerer Straftaten nennen?

Nein. 52%
Ja. 48%
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