Mir ist bekannt, dass niemand auf KI-generierte Bilder ein Urheberrecht geltend machen kann.
Wie ist das, wenn ich ein KI-generiertes Bild selbständig am PC nachbearbeite? Dann ist es ja kein reines KI-Erzeugnis mehr, sondern eine Art Hybridwerk. Ist ein solches Bild urheberrechtsfähig, also gehört es dann wirklich mir? Ich verlinke unten einen anderen Beitrag von mir, damit der Hintergrund deutlich wird.
https://www.gutefrage.net/frage/kann-man-das-als-kunsttherapie-bezeichnen
Ich lasse mir beispielsweise gerne kleine Cartoons mit Sprechblasen erstellen. Die Texte in den Sprechblasen verändere ich hinterher mit einem Bildbearbeitungsprogramm (weil KI das selten fehlerfrei hinbekommt), es ist deshalb nach meinem Dafürhalten ganz klar eine menschliche Schöpfungskomponente Involviert.
Gibt es dazu eine aussagekräftige Rechtslage oder es das Thema noch zu neu?