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Auffahrunfall an Grüner Ampel?

Hallo zusammen,

gestern nach der Arbeit hatte ich eine Situation, bei der ich unsicher bin, wie ich weiter vorgehen soll.

Ich stand an einer roten Ampel, vor mir waren etwa drei Autos. Als die Ampel auf Grün sprang, fuhren alle an – doch plötzlich bremste das Auto direkt vor mir völlig ohne ersichtlichen Grund bis zum Stillstand ab, obwohl die Kreuzung frei war. Der einzige „Grund“: Etwa 50 Meter nach der Kreuzung stand ein Polizeiauto mit eingeschaltetem Blaulicht, das anscheinend gerade jemanden kontrollierte. Die Fahrerin meinte später zu mir, dass sie deshalb abrupt gebremst hat.

Ich konnte nicht mehr rechtzeitig reagieren und bin ihr mit sehr niedriger Geschwindigkeit (vielleicht 3 km/h) leicht aufgefahren. Mein Kennzeichenhalter hat ihr Auto am unteren Plastikbereich berührt. An meinem Auto ist absolut nichts zu sehen, nicht mal an der Halterung. Bei ihr konnte ich ebenfalls keinen sichtbaren Schaden feststellen.

Nun meine Fragen:

1. Bin ich hier automatisch schuld, weil es ein Auffahrunfall ist, oder könnte ihre abrupte Bremsung eine Teilschuld bedeuten?

2. Wie sollte ich das meiner Versicherung melden? Einfach genau so schildern oder gibt es etwas zu beachten?

3. Gibt es hier eine sinnvolle Vorgehensweise, um das Ganze möglichst unkompliziert zu klären?

Danke für eure Hilfe!

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Zwangsstillegung eines KfZ durch fehlenden Versicherungsschutz?

Hallo, ich hatte letzten Monat einen Schreiben von der örtlichen Meldestelle erhalten da mein Fahrzeug keinen Versicherungsschutz mehr hat. Ich sollte mich drum kümmern. Habe anschließend meine Versicherung angerufen und die meinten die Teilen der Meldestelle eine neue evBnummer mit. Heute wurde dann mein Fahrzeug vor dem Haustür durch die zuständige Ordnungsamt „abgekratzt“. Angekreuzt wurde bei Zwangsstillegung „fehlender Versicherungsschutz“. Ich habe nun für morgen einen Termin. Ich muss wohl oder übel die Kosten dafür tragen.

für uns ist die Stadt Bremen zuständig. In dem Schreiben steht eine, für mich, sehr hohe Summe. Und dort sind 2 Summen angegeben. Mit was muss ich also rechnen ? Einen Auszug aus dem Schreiben:

„Rechtsgrundlage für die Erhebung von Kosten (Gebühren und Auslagen) für Amtshandlungen aufgrund der StVZO/FZV ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der anliegende Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt).Die Gebühren - Nr. 254 GebTSt sieht u.a. für sonstige Anordnungen nach der StVZO eine Rahmengebühr von € 14,30 bis € 286,00 vor, wobei die Gebühr auch fällig ist, wenn die Voraussetzungen für die Anordnung erst nach Einleiten der Zwangsmaßnahme beseitigt sowie nachgewiesen werden.

Die Höhe der Gebühr für den entstandenen Verwaltungsaufwand in Bezug auf die Erstellung dieser

Aufforderungsverfügung stützt sich auf die Gebühren - Nr. 399 GebTSt.

Sollten Folgemaßnahmen durch unseren Außendienst erforderlich werden, kann nach dem Bremischen Gebühren- ur Beitragsgesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Kostenverordnung eine weitere Gebühr bis zum Betrag von € 600 fällig werden.„

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