Fahrverbot?

1 Antwort

Als Beamter auf Probe gibt es bestimmte Regelungen, die deine Entlassung betreffen könnten. Laut dem Bundesbeamtengesetz (§ 34 BBG) können Beamte auf Probe entlassen werden, wenn sie sich nicht bewähren oder ein Verhaltn zeigen, das im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte. Ein Geschwindigkeitsverstoß könnte als Fehlverhalten gewertet werden, insbesondere wenn er als schwerwiegend angesehen wird.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht jeder Verstoß automatisch zur Entlassung führt. Es hängt von den genauen Umständen und der Einschätzung deiner Vorgesetzten ab. Es könnte hilfreich sein, das Gespräch mit deinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung zu suchen, um die Situation zu klären und mögliche Konsequenzen zu besprechen.

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