Betriebsrat – die besten Beiträge

Chef verhindert Betriebsrat - Wie gründe ich einen am besten? schonend

Wir sind ein mittelständiges Unternehmen mit ca 100 Mitarbeitern und führend in unserer Branche in Deutschland. Es wurde schon zwei mal versucht einen Betriebsrat bei uns zu gründen. Jedes mal wurde er vom Big Boss verhindert. Persönlicher Druck auf die Willigen ausgeübt, Kündigungen der Betriebsratsgründer(Versucher)( Kündigungen vom Gericht für Unzulässig erklärt.) "Lieber sterbe ich, als dass es einen Betriebsrat bei Mir gibt" " Zitat Chef! Ca 60% der Belegschaft haben Angst einen Betriebsrat zu gründen. Siehe die zwei Versuche und bei dem vorherigen Besitzer haben alle ja und Amen gesagt, hauptsache das Geld fließt. Soll heißen 60% haben Angst vor einem Jobverlust, bzw vor ihrem Chef, 34% würden kneifen und den Schw... einziehen wenn es darauf ankommt, 4% petzten und 2% haben die Eier dem Chef entgegenzutreten. Wir 2% wollen nicht mehr Geld, sondern einfach nur mehr Anerkennung und MItspracherecht.( Geld ok, Mitspreacherecht 0 Anerkennung der Arbeit ca-4) Wie gründet man am besten einen Betriebsrat, von dem der Chef erstamal nichts mitbekommt ? Bzw wieviel Personen braucht man für einen funktionierenden BR in unserer Größenordnung? Wir wollen keinen extra abgestellten Betriebsrat sondern wir wollen nur mitreden und unsere Meinung soll gehört werden. Wie kann man den Chef überwinden? Ca.90% unser Mitarbeiter sind angelernt bzw alt. Sie haben Angst ihren Job zu verlieren und.... Quasi schonende Betzriebsratsgründung MfG UB

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Wie geht man mit anonymen Zeugenaussagen/Beweismaterial in Arbeitsgerichtsprozessen um?

Ist das überhaupt möglich?

Und was sonst muss man über den ersten Gütetermin vor dem Arbeitsgericht wissen, wenn man beispielsweise Kündigungsschutzklage erhoben hat?

Wie läuft das ungefähr ab, zumal wenn der klagende Arbeitnehmer ohne Rechtsanwalt kommt?

Trägt der Richter dann kurz wie ein Moderator den Sachverhalt vor und dann kann sich aber auch jeder frei äußern?

Oder wird man unterbrochen und darf zum Thema nichts sagen, wenn es mit dem Klageinhalt nicht direkt etwas zu tun hat?

Weil, bei mir geht es darum, dass die Kündigung rechtsunwirksam ist. Ich will aber im ersten Gütetermin auch schildern was konkret ich an der Arbeit erlebt habe. Z.b. konkretes Fehlverhalten von Vorgesetzten benennen. Ginge das?

Und wie ist es mit Zeugen und Beweismaterial?

Ich z.b. möchte dem Arbeitsrichter (belegt!) zeigen, dass meine Aussagen zu den Zuständen in der Firma wahr sind.

Das heißt: Ich möchte von Arbeitskollegen und ehem. Kollegen schriftliche Aussagen vorlegen, wo jedoch die Namen zensiert sind, weil mir die Leute alle klar gesagt haben, dass die es nicht wollen, dass das der Arbeitgeber erfährt, dass die eine Aussage gegen ihn machen. Das heißt, die wären nicht bereit vor Gericht auszusagen. Die würden aber sämtliche Tatsachen dem Richter gegenüber vortragen. Dazu wäre man bereit.

Wie geht man mit sowas um?

Hat der Arbeitnehmer in dem Falle einfach Pech gehabt und muss alleine kämpfen?

Oder kann man so anonymisierte Zeugenaussagen durchaus zu den Gerichtsterminen mitnehmen und dem Arbeitsrichter vorlegen?

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