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Wie soll jemand vorgehen, wenn sich eine Firma für den entschieden hat, aber ist noch in anderen Bewerbungsprozessen?

Hallo zusammen,

eine Freundin von mir hat die Mitteilung von der Personalabteilung eines Unternehmens erhalten, dass sich die Firma für sie als Inhouse-Mitarbeiterin entschieden hat. Die Personalabteilung hat sich mit ihr darauf geeinigt, dass sie ihr heute im Laufe des Tages eine Excel-Datei mit den wichtigsten Vertragsdaten zuschicken wird. Wenn meine Freundin mit den Punkten in der Excel-Datei einverstanden ist, würde die Personalabteilung den Vertrag erstellen, der diese Punkte enthält.

Nun ist meine Freundin in Prozessen mit zwei anderen Unternehmen. Eines davon, das sie sehr interessiert, würde ihr am kommenden Montag mitteilen, ob sie in die zweite und letzte Runde kommt, wobei diesmal die Personalabteilung in der finalen Runde dabei ist.

Sie hat Zweifel und ich möchte ihr helfen, damit ich auch etwas lerne 😉. Weiß jemand, wie der übliche Ablauf bei solchen Unternehmen ist, die keine Beratungsgesellschaften sind, ob Arbeitsverträge zuerst durch den Betriebsrat gehen, bevor sie an die ausgewählte Person weitergegeben werden?

„Hintergrund der Frage“: Sie möchte den Prozess mit den anderen beiden Unternehmen fortsetzen und braucht Zeit, um entscheiden zu können, ob sie das Angebot der Firma, die sie für die Stelle ausgewählt hat, annimmt oder nicht.

Hat jemand schon mal in einer ähnlichen Situation gesteckt? Ist es korrekt, der Firma, die sie für die Stelle ausgewählt hat, mitzuteilen, dass sie auch in anderen Bewerbungsprozessen ist und deshalb Zeit braucht, um sich zu entscheiden? Was passiert, wenn die Firma, die sie gewählt hat, sie unter Druck setzt?

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Wie geht man mit anonymen Zeugenaussagen/Beweismaterial in Arbeitsgerichtsprozessen um?

Ist das überhaupt möglich?

Und was sonst muss man über den ersten Gütetermin vor dem Arbeitsgericht wissen, wenn man beispielsweise Kündigungsschutzklage erhoben hat?

Wie läuft das ungefähr ab, zumal wenn der klagende Arbeitnehmer ohne Rechtsanwalt kommt?

Trägt der Richter dann kurz wie ein Moderator den Sachverhalt vor und dann kann sich aber auch jeder frei äußern?

Oder wird man unterbrochen und darf zum Thema nichts sagen, wenn es mit dem Klageinhalt nicht direkt etwas zu tun hat?

Weil, bei mir geht es darum, dass die Kündigung rechtsunwirksam ist. Ich will aber im ersten Gütetermin auch schildern was konkret ich an der Arbeit erlebt habe. Z.b. konkretes Fehlverhalten von Vorgesetzten benennen. Ginge das?

Und wie ist es mit Zeugen und Beweismaterial?

Ich z.b. möchte dem Arbeitsrichter (belegt!) zeigen, dass meine Aussagen zu den Zuständen in der Firma wahr sind.

Das heißt: Ich möchte von Arbeitskollegen und ehem. Kollegen schriftliche Aussagen vorlegen, wo jedoch die Namen zensiert sind, weil mir die Leute alle klar gesagt haben, dass die es nicht wollen, dass das der Arbeitgeber erfährt, dass die eine Aussage gegen ihn machen. Das heißt, die wären nicht bereit vor Gericht auszusagen. Die würden aber sämtliche Tatsachen dem Richter gegenüber vortragen. Dazu wäre man bereit.

Wie geht man mit sowas um?

Hat der Arbeitnehmer in dem Falle einfach Pech gehabt und muss alleine kämpfen?

Oder kann man so anonymisierte Zeugenaussagen durchaus zu den Gerichtsterminen mitnehmen und dem Arbeitsrichter vorlegen?

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