Betriebsratswahl. Wer ist wahlberechtigt und wer nicht?
Hallo zusammen,
Wir verzweifeln gerade an der Frage, wer über ein aktives Wahlrecht verfügt.
Laut LPersVG § 4 Abs. 5 Nr. 5
Als Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht, Personen die nicht länger als zwei Monate beschäftigt sind.
Nun fragen wir uns, muss die Person seit mindestens 2 Monaten im Unternehmen sein oder für noch mindestens 2 Monate.
Kann uns jemand weiterhelfen?
Betriebsrat,
Wahlrecht