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Auto an eine Person verkaufen die zum Abholen eine Spedition schickt?

Guten Tag,

ich bin gerade in der Situation, dass ich meine Auto an jemanden verkaufe, der selber nicht zur Vertragsunterzeichnung (vielleicht findet diese online statt) oder Abholung kommen kann.

Bezahlung würde auf jeden Fall vor Ort bei Abholung erfolgen. Der Käufer würde dafür eine Spedition schicken und denen würde ich das Fahrzeug samt aller Dokumente übergeben.

Das heißt ja, dass ich eine Vollmacht ausgehändigt bekommen muss, in der klar hervorgeht, dass diese Person von der Spedition tatsächlich das Auto abholen und bezahlen darf. (Ggf. auch den Vertrag unterzeichnen darf oder muss das immer vom eigentlichen Käufer kommen?)

Des Weiteren würde es ja Sinn machen eine Art "Beleg" unterschreiben zu lassen von der Spedition. Also quasi eine Bestätigung, dass ich auch tatsächlich alles übergeben habe. Das steht zwar im Kaufvertrag, aber falls diese online stattfindet, betrifft der Vertrag den Abholer ja nicht und dass er mir aber bestätigt, dass ich alles übergeben habe, wäre doch eigentlich schon sinnvoll? Für so eine Art "Quittung" nenn ich es mal, konnte ich im Internet nichts finden. Ich habe Muster für Veräußerungsanzeigen gefunden, jedoch ist mein Auto abgemeldet, also ist das nicht so ganz das Richtige.

Im Grunde geht es mir darum, dass ich bei der ganzen Sache nicht falsch mache was die Bürokratie angeht und ich dadurch dann keine Nachteile erleide. Klar, das Auto ist zwar abgemeldet aber den Verkauf richtig abzuschließen ist schon wichtig. Vor allem weil das Auto ins Ausland exportiert wird und ein Unfallwagen ist (das steht natürlich im Vertrag: ich habe alle Mängel so gut ich konnte aufgelistet aber eine professionelle Diagnose durch eine Werkstatt fand nicht statt (das habe ich ebenfalls im Vertrag angegeben - "Diagnose der Mängel wurde nicht durchgeführt. Soweit bekannt beinhalten die Beschädigungen sämtliche Dellen, Kratzer, Beulen....)).

MfG

Auto, Recht, Autoverkauf, Spedition, Vertreter, Vollmacht, Auto und Motorrad

KfZ als Privatperson gekauft aber Vertrag steht Gewerbe Kunde?

Hallo, wir haben uns am Donnerstag einen guten günstigen Fahrzeug gekauft. Der Wagen wird aktuell von den Verkäufer auf tüv vorbereitet. Wir haben die volle Summe bezahlt damit wir die Papiere haben den Wagen schon mal anmelden können (wegen Corona ist ja Termine wie 6‘er im Lotto).

Heute haben wir dann angerufen und uns wurde gesagt dass der Wagen beim tüv stehe und es ca. 2 Wochen (!) dauern kann bis wir den erhalten können... obwohl ja keine Reparatur Diagnose vorhanden ist da der Wagen noch nicht gecheckt wurde.

Dann ist uns beim Kaufvertrag aufgefallen dass dort steht: Verkauf an Gewerbetreibende. Wir sind aber privat Personen 🤷🏻‍♂️

Klar wurde uns gesagt dass aufgrund des Alters und hohe Kilometer keine Garantie gegeben wird, die aber bei ggf eine größere Reparatur die Kosten mit uns teilen würden. Sie würden ubs entgegen kommen. Zugegeben waren wir da blauäugig und haben dem zugestimmt 🤦🏻‍♂️. Zumal wir keine größere Reparaturen erwarten Weil der Wagen wirklich sehr sauber ist und sich gut fährt.

meine Frage an euch: können wir aufgrund der in Vertrag stehende Klausel (Verkauf an Gewerbe sowie keine Garantie) obwohl wir privat Personen sind zurück treten und das Geld zurück fordern ?

Zudem kommt die unerwartete Lieferzeit von 2 Wochen obwohl mit dem Wagen alles okay ist, und uns erst beim Verkauf mitgeteilt wurde dass er erst zum tüv muss (beim Verkauf stand: tüv neu).

Da wir auf eine Fahrzeug angewiesen sind hätten wir von Anfang an drauf verzichtet wenn wir das gewusst hätten. Über hilfreiche Antworten wäre ich euch dankbar.

Recht, Autoverkauf, Auto und Motorrad

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