Hallo,
ich stelle meine Frage hier, weil ich trotz intensiver Recherche noch unsicher bin man liest einfach sehr viele widersprüchliche Meinungen.
Ich habe vor Kurzem einen Gebrauchtwagen (Ford Focus Mk2) für 4.499 € gekauft. Der Wagen wurde mit einem Jahr gesetzlicher Gewährleistung verkauft, und ich befinde mich aktuell noch innerhalb der ersten sechs Monate das bedeutet, der Händler müsste nachweisen, dass ein eventueller Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war.
Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf Motor und Getriebe.
Jetzt habe ich nach etwa 2½ Monaten festgestellt, dass im Serviceheft obwohl der Wagen als "scheckheftgepflegt" angeboten wurde – kein einziger Zahnriemenwechsel seit Erstzulassung vor 18 Jahren eingetragen ist.
Ich habe mir den Zahnriemen selbst angesehen: Er weist kleine Risse auf, ist spröde, und die Zähne sind ausgefranst also alles Anzeichen dafür, dass der Riemen tatsächlich noch der originale von vor 18 Jahren sein könnte.
Das Auto wurde beim Verkauf als in „gutem Zustand“ bezeichnet, im Verkaufsgespräch sogar als „Top-Zustand“ ohne dass ich auf den möglicherweise überfälligen Zahnriemen oder den Wartungsstand hingewiesen wurde.
Ich habe gelesen, dass laut § 434 BGB in einem solchen Fall ein Sachmangel vorliegen könnte oder liege ich da falsch?
Auch die montierten Reifen waren mit einem Herstellungsjahr von 2013 bereits 12 Jahre alt. Diese habe ich auf eigene Kosten tauschen lassen. Meines Wissens nach kann auch das ein Sachmangel sein, zumindest dann, wenn solche alten Reifen beim Verkauf nicht erwähnt wurden.
Ich habe gelesen, dass selbst bei Verschleißteilen ein Sachmangel vorliegen kann, wenn ein Wartungsversäumnis derart groß ist
wie eben beim Zahnriemen in meinem Fall.
Kann mir hierzu jemand rechtlich fundiert weiterhelfen?